Du kannst und solltest natürlich probieren einen Behindertenausweis zu bekommen, wenn Du wegen Deiner Erkrankung berentet ist, sieht das doch auch gut aus. Du kannst den Antrag beim Versorgungsamt stellen, die Vordrucke liegen sicher auch bei Deiner Gemeinde aus. Du beantwortest dort die Fragen, mußt (soweit ich weiß) auch Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben (damit Dein Arzt ans Amt einen Bericht geben darf), dann an das Versorgungsamt schicken, der Bescheid dauer ca. 2 Monate. Es kommt dann auch ein Heftchen mit, da Du als Behinderter bzw. Schwerbehinderter besondere Rechte hast (z. B. Steuerfreibetrag).
Ich denke nicht, daß der Arzt verpflichtet ist, Dir eine Rechnungskopie zu geben, da er ja direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Wenn Du jedoch Bedenken hast, daß er zu viel abgerechnet habt, dann würde ich Dir empfehlen mit Deiner Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, sie werden Dir sicher mitteilen, welche Leistungen der Kassenarzt abgerechnet hat. Die Kasse hat natürlich ein Interesse daran, daß die Rechnungen korrekt sind und nicht mehr abgerechet wird als geleistet wurde.
Das kommt ganz drauf an, was Du bekommst, Arbeitslosengeld I oder II. Die Arbeitsagentur zahlt, soweit ich weiss am Monatsende und stellt die Zahlungen sofort ein, wenn Du eine neue Arbeit hast. Die Jobcenter zahlen im Voraus und stellen erst die Zahlung ein, wenn Du das Geld vom neuen Chef hast. Evtl. kannst vom Arbeitgeber auch einen Vorschuss bekommen, einfach fragen.
Beim Unterhalt für die Kinder spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Beim Unterhalt für den Partner schon noch. Die Ehe ist ein sehr starker Schutz, je länger die Ehe anhielt, desto größer der Schutz des Partners, der nicht oder weniger arbeitete und sich vorwiegend um Haus, Hund und Kinder kümmerte. Geschiedene Ehegatten bekommen teilweise länger Unterhalt als Partner einer "wilden Ehe". Es gab zwar schon abweichende Urteile, doch auch wieder andere Urteile, welche die Rechte von Ehepartnern stärken.
Wenn der Sprachkurs für Deinen Beruf oder für einen anderen Job für den Du Dich bewerben willst, wichtig ist, kannst Du die Kosten sicher zum Teil bei den Steuern absetzen. Wegen Urlaub, da fällt mir ein, daß Dir der Arbeitgeber vielleicht einige Tage Bildungsurlaub geben könnte. Hoffe ich konnte Dir helfen.
Ich habe vor Jahren mit dem Geschäftswagen auch einen Anfahr-Unfall gehabt, die Kosten dafür hat aber die Versicherung (die der Chef abgeschlossen hatte) voll bezahlt.
Wenn Ihr finanziell nicht über die Runden kommt, könntet Ihr evtl. Wohngeld beantragen oder auch Hartz IV, aber möchte Dir sagen (denn so ist es einem Bekannten von mir ergangen), dann wird Deine Frau zuerst aufgefordert sich um einen Vollzeitjob zu kümmern, es sei denn, Ihr hättet noch kleine Kinder.
Bei Deiner Umsatzsteuerfrage kann ich Dir nicht helfen, aber bei der Frage zur Website. Die "Daumen-hoch-Funktion" findest Du neben den Antwort auf Deine Frage, das kleine blaue Ding, stellt einen Hand mit aufrechtem Daumen dar, wenn Du darauf klickst, dann bekommt der Antwortende Punkte. Und wenn Du Antworten auf Deine Frage bekommen hast, Dir die Antworten aber noch nicht genügen, dann gibts das Auswahlfeld "Noch eine Antwort, bitte", wenn Du darauf klickst, dann wird Deine Frage unter den offenen Fragen - Rubrig "Noch eine Frage, bitte" geführt. Und die User hier wissen, daß Du noch gerne eine Antwort hättest.
Ja mei :-)) das Gericht damals konnte ja nicht voraussehen, daß Ihr wieder mal zusammenkommt. Bei der Scheidung wird halt die Rente auseinanderdividiert und wer mehr hatte, mußte abgeben. Du bekommst den Teil ja, den man ihm weggenommen hat, aber halt erst, wenn Dir persönlich die Rente zusteht. Vielleicht geht ja Rente aus gesundheitlichen Gründen, dann kämst Du vorher ran. Evtl. kannst Du ja mit Abzug auch vor 66 Jahren in Rente, das müßte man sich von der Rentenanstalt mal durchrechnen lassen.
Bin kein Steuerfachmann, aber ich denke, die Spesen oder Entschädigung, die man fürs Fahren bekommen hat, muß man schon bei der Steuer angeben, man kann schlecht, Fahrtkostenersatz bekommen, und trotzdem die vollen Fahrtkosten bei der Steuer angeben.