Abgeschlossene Ausbildung mit 3 weiteren Studiengängen, wo gibt es Möglichkeiten des Verlustvortrags?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, alles was nach der Schauspielschule war. Die Erstausbildung kann nicht geltend gemacht werden.

Erklärungen für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags können 7 Jahre Rückwirkend abgegeben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

kpbln65 
Beitragsersteller
 07.06.2020, 12:51

1) Ich nutze ja Elster, müsste ich dort dann für jeweils jedes Jahr den Verlustvortrag machen? Also quasi dann jeweils für 2015-2019 (später kämen noch 2020-2022 hinzu).
2) Außerdem möchte ich für 2017 und 2018 eine Lohnsteuererklärung machen. Kann ich Lohnsteuererklärungen jetzt abgeben und zu einem späteren Zeitpunkt den Verlustvortrag aus diesen Jahren problemfrei machen? Oder muss Verlustvortrag und Lohnsteuererklärung unbedingt zum selben Zeitpunkt gemacht werden?

wfwbinder  07.06.2020, 12:56
@kpbln65

Man kann, wie ich schrieb die Erklärung zur Feststellung es verbleibenden Verlustvortrags 7 Jahre rückwirkend machen, also 2020 für 2013 ff. Einkommensteuererklärungen (Lohnsteuererklärung gibt es nicht) 4 Jahre rückwirkend, also 2020 für 2016 ff.

Die Fristen sind absolut. Die Reihenfolge nicht, aber es ist schon praktisch chronologisch vorzugehen und die Erklärungen müssen lückenlos sein, sonst verfällt der Verlustvortrag.

kpbln65 
Beitragsersteller
 07.06.2020, 13:05
@wfwbinder

Vielen lieben Dank. Könnte ich Ihre Meinung haben zu einem anderen Punkt?
Undzwar ist es so, dass ich die Schauspielschule per se nicht vollständig abgeschlossen habe. Ich habe ein Abgangszeugnis erhalten, nach 2,5 Jahren Ausbildung. Ich habe nun bisher verschiedene Stimmen dazu gehört, aber Sie scheinen Berufserfahrung zu haben. Meinen Sie ich würde damit durchkommen, wenn ich das so angebe? Immerhin habe ich ein Dokument erhalten, kurz vor tatsächlichem Abschluss, dass ich über 2 Jahre die Ausbildung genossen habe. Nirgendwo steht, dass ich die Ausbildung nicht mit Diplom abgeschlossen habe etc...
Meinen Sie es ist einen Versuch wert? Es stünden für mich mehrere Jahre auf dem Spiel, wo ich Verlustvorträge machen könnte, bei all den studierten Semestern...

Andri123  07.06.2020, 13:29
@kpbln65

Wenn Du 2017 (und 2018) lohnsteuerpflichtiges Einkommen hattest, wird der Verlust aus den Vorjahren damit verrechnet.

Falls es überhaupt Verluste gab. Es gibt viele Seiten, die es falsch erklären. Du müsstest schon Studienkosten haben, die Dein Einkommen übersteigen.

wfwbinder  07.06.2020, 14:16
@kpbln65
Nirgendwo steht, dass ich die Ausbildung nicht mit Diplom abgeschlossen habe etc...

Probieren auf jeden Fall. Schließlich ist es ja bei Schauspielern nicht so, dass nur Leute auf der Bühne, oder vor der Kamera stehen dürfen, die ein Diplom in er Tasche haben, oder vorzeigen können.

aber Sie scheinen Berufserfahrung zu haben

Ein bisschen schon. 48 Jahre, davon 41 als StBv/StB.

kpbln65 
Beitragsersteller
 07.06.2020, 14:20
@wfwbinder

Wow vielen Dank, das ermutigt mich grade sehr und gibt Hoffnung! Sie haben völlig Recht, das könnte man gut als Argument nutzen im Streitfall.

In deiner anderen Frage schreibst du, dass du keine der Ausbildungen bisher abgeschlossen hast. Jetzt schreibst du, du hast die Schauspielschule abgeschlossen?? Was denn nun? Das ergibt komplett andere Möglichkeiten!


kpbln65 
Beitragsersteller
 07.06.2020, 12:47

Ich habe von einer anderen Quelle erfahren gehabt, dass mein Abgangszeugnis ausreichen würde. Immerhin ist es ein Dokument, was bezeugt, dass ich 2 Jahre dort war. Das Finanzamt hätte somit quasi die Bescheinigung, dass ich eine Ausbildung gemacht habe. Es wäre vielleicht nicht ganz nach perfekter Moral, aber das ist die Regelung des Finanzamtes bzgl. der Erstausbildungsfrage ja auch nicht.. Meinst du ich sollte das so versuchen? Eine ganz sichere Antwort bzgl. des Erfolgs habe ich wohl nur, wenn ich den Verlustvortrag letzlich irgendwann mache.

Wassonst  07.06.2020, 13:10
@kpbln65

Die Quelle würde mich mal interessieren. Meines Wissens muss die Abschlussprüfung (wenn sie vorgesehen ist) auch bestanden sein für den Abschluss der Ausbildung.

kpbln65 
Beitragsersteller
 07.06.2020, 14:34
@Wassonst

ja, aber lesen Sie sich doch mal kurz durch was der wfwbinder in seinem letzten Kommentar hier geschrieben hat. Selbst er meint, dass mans versuchens solle und bringt ein sinnvolles Argument mit ein.

Wassonst  07.06.2020, 16:04
@kpbln65

Gegen Probieren ist nichts einzuwenden. Wenn man dem Argument folgt, könnte ja jeder, der kurz vorm Ende der Ausbildung abbricht oder jeder, der durch die Abschlussprüfung rauscht, behaupten, er hätte eine Erstausbildung abgeschlossen. Ich sehe das nicht so, aber wie gesagt: Probiere es aus und du wirst sehen.

kpbln65 
Beitragsersteller
 08.06.2020, 10:03
@Wassonst

Ja das mag total stimmen. Aber die Realität ist einfach, dass es solche gibt die es sehr eng sehen und manche die lockerer sind. Ich bange einfach darauf, dass meine Steuererklärung bei den lässigeren Arbeiter*innen landet.