Abgeltungssteuer mit einem ausländischen Broker?
Hallo,
mich beschäftigt seit kurzem die Frage zur Abgeltungssteuer nach Gewinnerzielung bei einem ausländischen Broker (in meinem Fall Trading212 mit Sitz in Großbritannien).
Da es ein ausländischer Broker ist, muss ich mich um die Abführung der Abgeltungssteuer selbstständig kümmern. Nun habe bei den ersten Aktienverkäufen Verluste von einigen hundert Euro verbucht und anschließend Aktien mit einigen Euro Gewinn verkaufen können. In der Chronik ist mein Gesamtertrag immer noch negativ. Nun besitze ich jedoch einige Aktien im Depot, die sich sehr gut entwickelt haben und ich nach Verkauf der Aktien über den Steuerfreibetrag von 801Euro kommen würde. (Auch der Gesamtertrag meines Depots würde nach Verkauf über 801Euro liegen)
Ist in diesem Falle eine Verlustverrechnung möglich, dass ich nur auf meine tatsächlichen Gewinne in diesem Jahr Steuern abführe?
Reicht es dem Finanzamt in der Regel aus, wenn ich den Gesamtgewinn aus Kapitalerträgen angebe oder muss ich jede einzelne Transaktion angeben?
Gibt es weitere Dinge, die ich bei der Steuererklärung in diesem Fall beachten sollte? (evtl. Quellensteuer)
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
2 Antworten
Du musst Dich nicht "um die Abführung der Abgeltungssteuer kümmern", sondern in Deiner Steuererklärung die im Jahr 2020 die erzielten Kapitalerträge angeben. Den Rest regelt dann das Finanzamt und der Freibetrag wird automatisch berücksichtigt.
Selbstverständlich kannst Du Verluste, die in der gleichen Kategorie angefallen sind, gegen entsprechende Gewinne aufrechnen. Was im Laufe des Jahres passiert, ist uninteressant. Es zählt das ganze Jahr kumuliert.
Ich persönlich würde nie einen ausländischen Broker nehmen, weil mir die Rechnerei viel zu umständlich wäre. Von einem deutschen Broker bekommt man die Zahlen für die Steuererklärung am Anfang des Jahres automatisch geliefert und muss die Zahlen nur noch übertragen. Auch evtl. "Verlusttöpfe" werden automatisch berücksichtigt.
Was dem Finanzamt "in der Regel" ausreicht, kann Dir niemand sagen, weil es dafür keine feste Regel gibt. Man kann seine Steuererklärung zunächst ohne Belege einreichen und dann entscheidet der Sachbearbeiter oder der Finanzamts-Computer, ob und wenn ja, welche Belege Du ggf. einreichen musst.
Ja, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Aktien werden miteinander verrechnet. Sollten die Verluste die Gewinne überwiegen, dann werden sie sogar ins nächste Jahr vorgetragen.
In der Steuererklärung werden nur Summen eingetragen. Es kann aber gut sein dass das Finanzamt Deine Berechnung haben möchte, oder sogar die Buchungen des Brokers sehen will. In der Regel wirst Du Dir zumindest einen Ausdruck über die Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres machen können.