Übertragung Verlustvortrag?
Ehefrau hat Depot bei Bank A mit je 100 Aktien von drei Gesellschafren.
Bisher leichte Verluste.
Ehemann hat Depot und nach Verkauf aller Aktien einen großen Verlust erlitten.
Das Depot wird geschlossen.
Nun möchte er den Verlustvortrag auf das Depot der Ehefrau übertragen lassen, weil diese im größeren Umfang neue Aktien kaufen wird und mit Gewinnen rechnet und diese mit dem Verlustvortrag verrechnet werden sollen.
Was ist dabei alles zu beachten?
Gemeinschaftsdepot?
Können Gewinne aus Aktien der Ehefrau mit dem übertagrnen Verlustvortrag des Ehemannes verrechnet werden?
2 Antworten
Eine Verlustbescheinigung wird doch von der Bank automatisch mit Jahresabschluss erstellt.
Diese wird dann der Depotbank der Ehefrau vorgelegt, damit bei Verkäufen aus dem Depot der Ehefrau die Gewinne sofort mit dem Verlusttopf verrechnet werden und nicht erst in der Steuererklärung.
Wird von diesem Verfahren im geschilderten Beispiel abgegangen ?
Kann nicht aus dem Depot der Ehefrau ein gemeinschaftliches Depot gemacht werden, damit direkt eine Verrechnung der Gewinne mit dem Verlusttopf erfolgen kann.
Auch bisher ist es ja so, dass bei einer Depotübertragung auch ein Verlusttopf mit übertragen wird.
Die steuerliche Lösung über die jährliche Steuererklärung setzt ja die gemeinsame Veranlagung voraus oder?
Der Mann sollte bei seiner Bank eine Verlustbescheinigung nach § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG beantragen, spätestens bis zum 15. Dezember !
Dann kann in der Einkommensteuererklärung der Verlust des Ehemanns mit Gewinnen der Ehefrau verrechnet werden.
Wenn man in der Steuererklärung nur Verluste einträgt braucht man ja nie wieder Steuern zahlen.
Also zwingend unlogisch die Aussage, oder ?
... und wo stehen dann die Gewinne von der Frau? Auf welchem Papier? Was muss man in der Steuererklärung eingeben, nur Verluste oder ? Die Gewinne werden doch ja schon automatisch vom Brocker an das Finanzamt überwiesen oder?