13 jähriger hat mir das Bein gebrochen. Kann ich Schmerzensgeld verlangen?
Ein 13 jähriger hat mir das Sprungbein gebrochen (bin 15).
3 Antworten
Eine Fraktur des Sprungbeins ist extrem langwierig und heilt nur sehr schlecht. Daher solltest Du auf jeden Fall den Unfall melden (über die Schule, wenn es dort passierte) und Dich in Behandlung begeben. Zeugen wären auch hilfreich.
Bezüglich einer strafrechtlichen Verfolgung hast Du mit einem 13-Jährigen ein Problem. Sprich mit Deinen Eltern darüber.
Genau. Zivilrechtlich gibt es ggf. Optionen - gegen die Eltern des 13-Jährigen oder Aufsichtspflichtige. Allerdings kommt das sehr auf die Umstände des Unfalls an.
Für Ansprüche gegen die Eltern oder Aufsichtspersonen müsste schon eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen. Ob das hier gegeben ist, ist der Frage bislang nicht zu entnehmen. In diesem Fall bliebe nur eine Titulierung des Anspruchs gegen den Täter selbst. Deliktfähig ist er zumindest. Leistungsfähig aktuell vermutlich eher weniger.
Du selbst kannst viel verlangen, aber wohl nichts davon durchsetzen. Sprich mit deinen Eltern und beauftragt ggf. einen Anwalt mit der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen.
Schmerzen zu verlangen ist aber auch sehr kreativ... Ich hätte jetzt gedacht, die Schmerzen hast du schon?
Eine strafrechtliche Verfolgung dürfte hier in der Tat nicht möglich sein. Zumal der Fragestellung noch nicht einmal zu entnehmen ist, ob es sich um eine Vorsatztat oder ein Versehen gehandelt hat.
Zivilrechtliche Ansprüche bestehen ungeachtet dessen natürlich trotzdem.