Schlägerei mit 14?

4 Antworten

Lt Jugendstrafrecht...14 bis 17 Jahren

Das Strafgesetzbuch sieht für eine einfache Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor (§ 223 StGB). Nach dem Jugendgerichtsgesetz darf eine Strafe bei Vergehen bei maximal fünf Jahren liegen. Damit liegt der Strafrahmen nach dem StGB innerhalb der Grenzen des Jugendstrafrechts und wird von diesem nicht beschränkt.

Folglich müssen Jugendliche und Heranwachsende bei einer einfachen Körperverletzung mit einem ebenso hohen Strafmaß wie ein erwachsener Täter rechnen. Dabei ist aber je nach Einzelfall, etwa bei noch jugendlichem Alter und geringer Reifebildung, eine Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens wahrscheinlich.

War das vor oder nach der Fahrt mit dem Auto des Vaters?

Entweder hast Du wirklich ein ernsthaftes Problem oder das ist exemplarisches Trollverhalten.


Isssue 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 02:33

Es war paar Monate früher aber wurde heute bei den Bullen gesnitched

Eifelia  01.12.2021, 08:02
@Isssue

Gesnitched - also verraten? Das sieht Dein Opfer sicher anders. Ich glaube zwar, dass Du uns hier Geschichten aus dem Paulanergarten auftischst und Dich nur mal gerne als der große, böse Macker generieren möchtest- aber sollten die Geschichten tatsächlich wahr sein, gehörst Du aus dem Verkehr gezogen, sowas braucht keine Gesellschaft.

Isssue 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 08:05
@Eifelia

haben Tatsächlich schon gefunden wer es war der Opfer hat nichts gesnitched aber die wo mich und viele meiner Brüder veraten hat wird’s bald nd mehr so gut gehen

Isssue 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 08:06
@Eifelia

Jaja wart ab Anwälte regeln ich komm sicher nt in den Knast ;)

Eifelia  01.12.2021, 12:56
@Isssue

Vermutlich ist das leider tatsächlich so, aber früher oder später wirst Du den Knast schon kennenlernen. Du hast ja offensichtlich weder Unrechtsbewusstsein noch Erziehung.

Isssue 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 16:46
@Eifelia

mein Vater hat schon den teuersten Anwalt geregelt mein arsch ist save ich komm höchstens mit sozialstunden davon :)))

Du musst haps viel Spaß in knast 3 Monate oder 365 Tagessätze das ist eine Menge Geld 👍🏻


Isssue 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 11:18

Geld kein Problem und Haps Anwälte regeln schon HAHAHA

Hinsichtlich der Körperverletzung wird es vermutlich auf eine gehobene Anzahl an Sozialstunden hinauslaufen und evtl. einen Jugendarrest.

Anders sieht es bei dem wirtschaftlichen Schaden + Schmerzensgeld aus:

Die Krankenkasse kann Regress nehmen und alle bisherigen Behandlungskosten ... Krankenhausaufenthalt - OP??, neue Zahnspange etc. als Ersatz fordern, desweiteren kann der Geschädigte Schmerzensgeld einklagen .....

auch wenn du jetzt noch kein Geld hast / verdienst .... dann wird eine solche Forderung tituliert und dann hast Du 30 Jahre Zeit diese Forderung mit Zins und Zinseszins zurückzuzahlen.

Bedeutet ... da können durchaus einige 1000 Euro auf Dich zukommen.

Wobei .... nach einem Blick ins Profil und der wenige Stunden zurückliegenden Frage .... gehe ich eher von einer Trollfrage eines sich langweilenden Teenies aus.


Isssue 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 02:34

Die Schlägerei ist Monate her aber wurde heute gesnitched ich habe besseres zu tun als hier Leute zu verarschen keine Sorge aber danke für die Antwort