1 Monat Miete vergessen?
Hallo ich bin gerade ausgezogen. Ich habe mal vor einem Jahr ca eine Monatsmiete nicht bezahlt. Was kann auf mich zu kommen ?
die Kaution habe ich anfangs auch nicht überwiesen 😅 da auch nichts kam habe ich es einfach gelassen. Fällt das denen jetzt im Nachhinein noch auf ? Wann verjährt denen Ihr Recht auf die Kaution?
grüsse und danke Schonmal 😊
2 Antworten
Die nicht gezahlte Monatsmiete sollte einem Vermieter auffallen, aber vielleicht auch nicht. Das kommt ganz auf die Sorgfalt der Buchführung des Vermieters an. Ich würde generell keine schlafenden Hunde wecken, aber darauf vorbereitet sein, dass irgendwann noch eine Nachforderung über die ausstehende Monatsmiete kommen könnte.
Die Verjährung beträgt drei Jahre nach §195 BGB ab dem Ende des Jahres, in dem die Monatsmiete fällig war.
Da jedoch Schulden mit Zahlungen aufgerechnet werden können, ist es effektiv so, dass beispielsweise bei Fehlen der Monatsmiete für August 2021 die gezahlte Miete für September 2021 als mit einem Monat Verzug gezahlte Monatsmiete für August gerechnet wird. Die Miete für Oktober 2021 ist die einen Monat verspätet gezahlte Miete für September 2021. Die Miete für Juni 2022 ist also die einen Monat verspätete Miete für Mai 2022. Es fehlt die Miete für Juni 2022.
Die Verjährung tritt damit drei Jahre ab dem 01.01.2023 ein, d.h. zum 01.01.2026.
Ein nachträglicher Anspruch auf Kautionszahlung besteht nicht, denn die Kaution ist ja ein Sicherheitspfand für die Dauer des Mietverhältnisses. Nach Auszug kann höchstens der Vermieter Ansprüche wegen Reparaturen, die gegen eine Kaution verrechnet worden wären, direkt gegen Dich stellen.
Ich würde einfach mit dem Vermieter reden, bevor es ihm auffällt. Ich war mal selbst in einer schwierigen Situation und konnte 3 Monatsmieten nacheinander nicht begleichen. Durfte es dann in Raten abzahlen. Soweit ich weiß haben die viel in der Hand, wenn du ein offenen Monat hast.
Sorry, das hab ich überlesen, dass er gerade ausgezogen ist. Keine Ahnung wie ich da reagieren würde, aber früh oder später wird mit Sicherheit eine Rechnung kommen. Rechtlich kenne ich mich damit nicht aus und ja, wie gesagt, verlesen, sorry.
Wieso sollte man den Vermieter "wecken"?
Fragesteller ist doch bereits ausgezogen und wohnt dort nicht mehr!
Ist zwar nicht die feine englische Art, aber ich würde das einfach aussitzen.
Mehr, als das es nachträglich nachberechnet wird, kann doch nicht passieren!