Ist die Legalisierung von Cannnabis nicht wieder ein Beispiel für ein sinnlos kompliziertes Gesetz?

Stimmt, Gesetz zu kompliziert 64%
Kompliziert ist gut, damit es uninteressant wird 18%
Andere Ansicht 18%

11 Stimmen

3 Antworten

Andere Ansicht

Die Auswahl ist deiner nicht würdig.

Es gibt einfachere und es gibt schwierigere Themen. Ähnlich wie bei Alkohol hätten Fehler weitreichende Konsequenzen. Es muss also vieles berücksichtigt werden und das macht das Gesetz kompliziert.

Andere Ansicht

Natürlich ist das Gesetz zu kompliziert.

Man kann endlos lange darüber diskutieren, wieso.

Da spielen sicher die sehr unterschiedlichen Ansichten der Politik eine Rolle, aber auch die von Sachverständigen aller Richtungen.

Ich persönlich sehe da aber noch einen ganz anderen Grund:

Es grassiert seit Jahrzehnten die geradezu perverse Lust daran, alles so kompliziert wie möglich zu organisieren.

Mein Vater war ja Steuerberater. Ich hatte vor geraumer Zeit seine Bibliothek gesichtet und alles nicht mehr aktuelle entsorgt. Dabei ist mir eine Ausgabe des Einkommensteuergesetzes aus den 50er-Jahren in die Hände gefallen. Es handelte sich um ein dünnes Bändchen. Die dort zu findenden Vorschriften konnte man verstehen und das im ersten Anlauf. Heute ist das Einkommensteuergesetz nur in einem dicken Wälzer unterzubringen. Vieles ist so kompliziert formuliert, dass selbst Juristen lieber gleich zum Kommentar greifen statt sich mit dem Gesetz abzugeben.

Die Lust am Verkomplizieren bleibt leider nicht auf das Steuerrecht beschränkt, sondern wuchert auf allen Rechtsgebieten.

Kompliziert ist gut, damit es uninteressant wird

Was kostet eigentlich in Deutschland ein Gesetz? Weis das jemand? Da ja alle Gesetze auf Papier gedruckt werden müssen, wäre interessant wie viele Bäume dafür gefällt werden müssen.

Es scheint ja eine ganze Industrie in D zu geben, die sich mit dem Verfassen von Gesetzen befasst. Hoffentlich zahlen die auch Steuern.


wfwbinder 
Beitragsersteller
 08.03.2024, 16:38

Das auf papier gedruckte Original, dürfte das kleinste Problem sein.

Dann kommen die Exemplare des Bundesgesetzblattes, die ja auch Büpchereiren, die Behörden usw. gehen.

Im Gegensatz zu meinem Berufseinstieg, als man Bunesgesetzblatt, Bundessteuerblatt usw. nur als gedruckte Exemplare kannte, beziehen meine Kollegen udn ich heute soetwas nur noch digital. Ebenso die Entscheidungen der Finanzgericht, die BFH Entscheidungen, die jährlichen Veranlagunshandbücher usw. usw. usw.

Ich denke, da hat sich sehr viel getan. Wo ich in meiner Kanzlei Anfang der 80er Jahre mehree Meter Fachliteratur hatte, hängt heute Kunst an der Wand.

Heute habe ich den (kostenpflichtigen) Zugang zu Datenbanken. Ich recherchiere per Mausklick in 10 Minuten höchstens, das, was mich vor 40 Jahren einen Nachmittag gekostet hat.

Trotzdem kommen wir an manchen Literaturrecherchen nicht vorbei. Ich ahbe vor 3 Jahren etwas erarbeitet, was schon zwei Richter zum Staunen bracht, aber es gibt. eine Lücke im HGB, weil man eine Vorschrift aus dem HGB 1935 nicht angepasst hat. Das konnte ich nur im Originalgesetz finden udn das wiederum fand ich in Berlin eben nicht im Internet, sondern im Gebrüder Grimm Gebäude, der Bücherei der Humboldt Universität (ein Besuch lohnt sich, ein beeindruckender Bau).

Triotz aller Elektronik udn Speichermedien, brauchen wir doch noch immer Papier.