Bußgeld für Verkehr s Behinderung?

3 Antworten

Nein, das ist nicht realistisch.

Eine Straftat nach § 315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr) liegt nicht vor, weil weder Menschen noch Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden, als ihr die Gleise betreten habt. Ihr habt ja geschaut und aufgepasst. Damit ist eine Geldstrafe ausgeschlossen.

Aber das Betreten der Bahngleise ist eine Ordnungswidrigkeit. § 64b EBO Ordnungswidrigkeiten Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (buzer.de) Das wird normalerweise mit einer Geldbuße in Höhe von 25 Euro geahndet.

Der Grund für die Strafe ist, dass immer wieder Menschen ums Leben kommen, nachdem sie die Gleise betreten haben. Vor allem wenn man aufs Handy schaut oder Musik hört und nen Kopfhörer auf hat. Für die Bahnmitarbeiter ist es schrecklich, wenn sie junge Menschen, die vom Zug tot gefahren wurden, ansehen müssen. Und für die totgefahrenen Menschen natürlich auch.

Jo, kann passieren. Ist besser als tot zu sein oder eine Einladung zu bekommen, live das Abkratzen einer "Leiche" von den Gleisen erleben zu dürfen. Bitte macht das NIE WIEDER!!

Dein Problem besteht darin, dass dies nicht mehr eine Ordnungswidrigkeit ist. Dies ist eine Straftat.

Die StVO bezieht sich auf den Straßenverkehr und Verstöße gegen Regelungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern oder Maßnahmen wie z.B. einem Führerscheinentzug oder der Nichtzulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr geahndet werden. Fahrzeuge mit Sonderrechten (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW) dürfen Ordnungswidrigkeiten im Einsatz begehen - nicht jedoch Straftaten.

Die Behinderung von Schienenverkehr ist eine Straftat nach §315 StGB. Während auf ernste Fälle deutliche Freiheitsstrafen anstehen, gibt es für einfache Fälle auch Geldstrafen. Diese sind jedoch der Schwere der Vergehen entsprechend angemessen hoch und liegen über den üblichen Bußgeldern im Straßenverkehr.

Wenn Du nun also Post bekommst und dort etwas von §315 StGB und gefährlichem Eingriff in den Schienenverkehr steht, dann weißt Du, dass das keine kleine Ordnungswidrigkeit mehr war.


Mikkey  10.08.2021, 16:26

Inwieweit siehst Du denn hier einen der vier Punkte des Abs. 1 und die weitere Bedingung des §315 als erfüllt an?

gandalf94305  10.08.2021, 17:36
@Mikkey

Ich weiß nicht, welche Art von Schienen und Schienenverkehr das war, daher gibt es mehrere Möglichkeiten. Im besten Fall war das eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 5 StVO "Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden." oder §62 Abs. 1 EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) "Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt." Im schlimmeren Fall werden die Personen auf den Schienen als "Hindernis" für den Bahnverkehr im Sinne von §315 StGB gesehen und damit bist Du im Strafrecht. Das Problem ist, dass herannahende Züge mit hoher Geschwindigkeit von Personen auf den Schienen typischerweise zu spät wahrgenommen werden, da sie die Geschwindigkeit falsch einschätzen.

Solange also nicht die genaue Lage dieser Schienen und die Art des möglichen Schienenverkehrs bekannt ist, kann man wenig sagen, ob das im Bereich einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat liegt. Die Tatsache, dass Deutsche Bahn Personen diesen Vorfall aufgenommen haben, ist schon mal ein schlechtes Zeichen, denn da könnte auch Bahnpolizei dabei gewesen sein - und die kennen mit unbefugtem Betreten von Schienenanlagen keinen Spaß. Dafür geschehen zu viele Unfälle auf diese Weise.