Hallo, muß ich als Festangestellter Arbeitnehmer einen einmaligen Werkvertrag (eines anderen Arbeitgebers) in Höhe von 6.000,- € versteuern?

  1. Wenn Ja, wo gebe ich die Einnahmen in der Steuererklärung an ?
  2. Handelt es sich um eine freie Tätigkeit oder gewerbliche Einnahmen wenn ich für ein Planungsbüro 3 Wochen lang Artenerfassung (Kartierung im Biologischen Bereich) im Außendienst durchführe?
  3. Muß ich mir eine Steuernummer besorgen (Gewerbe anmelden), obwohl ich diese einmalige Aufgabe definitiv nicht weiter ausweiten oder wiederholen werde?
  4. Gibt es Ausnahmen in diesem Fall?
  5. Wie verhält es sich mit der MWSt? Als Kleinunternehmer wäre ich ja vom Vorsteuerabzug befreit!