Besteuerung von Werkverträgen?
Hallo, muß ich als Festangestellter Arbeitnehmer einen einmaligen Werkvertrag (eines anderen Arbeitgebers) in Höhe von 6.000,- € versteuern?
- Wenn Ja, wo gebe ich die Einnahmen in der Steuererklärung an ?
- Handelt es sich um eine freie Tätigkeit oder gewerbliche Einnahmen wenn ich für ein Planungsbüro 3 Wochen lang Artenerfassung (Kartierung im Biologischen Bereich) im Außendienst durchführe?
- Muß ich mir eine Steuernummer besorgen (Gewerbe anmelden), obwohl ich diese einmalige Aufgabe definitiv nicht weiter ausweiten oder wiederholen werde?
- Gibt es Ausnahmen in diesem Fall?
- Wie verhält es sich mit der MWSt? Als Kleinunternehmer wäre ich ja vom Vorsteuerabzug befreit!
Werkvertrag