Wo sollte man die Einnahmen aus einem Werkvertrag bei der Steuererklärung angeben?
Ihr Lieben,
ich mache grade meine Steuerklärung für letztes Jahr und bin darüber gestolpert, wo ich die Einnahmen aus einem Werkvertrag angeben sollte.
Das war eine einmalige wissenschaftliche Tätigkeit, auf Basis eines Werkvertrags (1000 EUR). Da ich eine Steuernummer brauchte, habe ich am Anfang des Jahres 2017 beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet. Jetzt frage ich mich, ob ich dies überhaupt machen musste, wenn es sich um eine einmalige Tätigkeit handelt..
Ich muss jetzt klären, wo ich die 1000 EUR bei der Steuererklärung eintragen sollte. Müsste ich die Anlagen S und EÜR ausfüllen? Oder könnte ich die 1000 EUR bei der Anlage SO angeben?
Bin für jeden Tipp dankbar!
LG Eva
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