gebrauchten Foodtruck gekauft. Steuerlich geltendmachen?

Hallo, ich benötige einmal Schwarm-Wissen!

Ich habe 2021, vor meiner Selbständigkeit, einen Foodtruck gebraucht gekauft. Ich möchte diesen nun in meine Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, was ja auch geht - habe mich erkundigt (vorweggenommene Betriebsausgaben).

Nun kommt es zu meiner eigentlichen Frage:

Ich habe den Foodtruck gebraucht von einem Gastronom gekauft. Dieser betrieb den Foodtruck wohl neben seiner Gastronomie. Der Foodtruck war komplett ausgestattet. Wir haben einen ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeug gemacht. Nun ist es so, dass keine MwSt aufgeführt ist. Brutto wie Netto. Der Vorbesitzer erwähnte noch bei der Preisverhandlung, dass er den Verkauf ja auch beim Finanzamt angeben muss. Was ja eigentlich klar ist, denn mit dem Foodtruck machte er ja Umsätze. Somit wird er wohl diese Einnahme auch angeben müssen. Aber anhand des ADAC-Kaufvertrags ist nicht zu erkennen, dass er als Unternehmer verkauft hat. Er hat sich als Privatperson eingetragen.

Da ja der Verkauf zwischen Privatpersonen keine MwSt/Vorsteuer vereinnahmt wird, kann ich die jetzt auch nicht in meiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, oder?

Meine Überlegung jedoch auch war, dass es sich ja nicht um einen normalen PKW handelt, sondern um einen Foodtruck, der vollkommen ausgestattet ist. Sicher wurde er bei der AutoVersicherung so geführt. Zumindest musste ich den Foodtruck als Gewerbeauto versichern. Das heißt, dass man doch nachvollziehen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbebetreibende ist und den Verkauf des Autos auch beim Finanzamt angegeben hat, so kann auch ich die Vorsteuer geltend machen, oder?

Über Feedback würde ich mich sehr freuen!

Firmengründung, Steuern, Firmenwagen, Privatverkauf
Ebay-Teillieferung, ausstehender Rest verweigert?

Hey hey wieder einmal, liebe Community.

Heute wieder mal ein kleiner und komplizierterer Fall. Ich habe ein Sammelobjekt (Handheld-Konsolen Spiel) bei ebay gekauft von Privat zu Privat.

Lieferumfang:

Spiel mit OVP+Anleitungen, zusätzliches Gerät (verwendbar in Kombination zum Spiel) und eine zusätzliche OVP-Umverpackung für alles vorangegangene.

Der Verkäufer hat den Artikel angeblich aus Versehen an jemand Falsches geschickt, weil er 2 Artikel verwechselt hat. (Komischerweise kam der andere Artikel aber auch nie bei mir an). Diese 3. Person hat sich quergestellt und den Artikel ewig nicht zurückgeschickt. Am 04.06. sollte der Artikel ursprünglich bei mir sein. Die 3. Partei hat dann am 13.06. das Paket zum VK zurückgeschickt. Dieser behauptete plötzlich, die 3. Partei hätte das Zusatzgerät (welches Bestandteil des Artikels war und ca. 50€ von 130€ Kaufpreis ausmacht) weggeschmissen und er wird mir das Geld wohl zurücküberweisen müssen.

Ich sagte, er soll mir ERSTMAL und wie von Anfang an besprochen meinen gekauften und mir zustehenden Artikel zusenden und ich werde ihn dann begutachten und dann weiterschauen, wie wir verfahren.

Am 18. kam das Paket an. Der Artikel ist einwandfrei, bis auf das fehlende Zusatzgerät. Ich schrieb den VK an und habe ihn gebeten, mir das Gerät (gibt es noch ausreichend auf dem Gebrauchtmarkt zu kaufen) in vergleichbarem Zustand nachzusenden, ggf. zu kaufen und dann nachzusenden oder mir eine Preisminderung zu gewähren, damit ich ihn mir selbst nachkaufen kann.

Was folgt war vorherzusehen: er weigert sich. Er hat mich ja informiert, dass was fehlt und ich wäre einverstanden gewesen, dass das Teil fehlt. Er wäre sowieso der billigste auf ebay gewesen, daher muss ich nun damit leben. Alternativ soll ich ihm das Spiel zurückschicken. Auf meine wirklich höfliche und sachliche Forderung der Nacherfüllung bzw. Nachlieferung unter Androhung von Strafanzeige reagiert er nicht mehr.

Nun die Frage: Ich würde diesen Fall klar als Teillieferung deklarieren, ihr auch? Eine Frist auf 14 Tage werde ich ihm setzen. Danach Anzeige wegen Warenbetruges und Unterschlagung.

Ab wann kann ich ihn mahnen und die Mahnkosten auf ihn umlegen?

Ich sehe mich hier klar im Recht, da unvollständig geliefert wurde. Der VK hat mein Eigentum falsch versendet und dadurch kam was abhanden. Vom Kauf zurücktreten will ich nicht, da der Artikel ja einwandfrei ist und ich ihn auch behalten will. Aber das Gerät macht eben 1/3 des Kaufpreises aus.

Bin gespannt auf eure Antworten und danke schonmal! :)

ebay, Recht, Privatverkauf