Ich möchte für meine Mutter (78 Jahre) Grundsicherung im Alter beantragen. Sie wohnt in einem kleinen, abgezahlten Haus, dass aber laut Grundbuch zur Hälfte meiner Schwester und mir gehört. Seit 17 Jahren spart meine Mutter 30€ im Monat Instandhaltungsrücklagen an, falls größere Reparaturen am Haus anfallen sollte. Es sind etwa 7000€ auf dem Konto. Wir wollen lediglich Grundsicherung beantragen und auf ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt verzichten. Muß das Vermögen zunächst aufgebraucht werden? Gibt es da bereits Urteile dazu?