was muss und was muss nicht bei der Grundsicherung verrechnet werden, wie z.B. unterstützung durch e
als ehemalige Opernsängerin bekomme ich Grundsicherung und habe jetzt die Möglichkeit aus einer Stiftung für in Not geratene ältere SängerInnen eine kleine Unterstützung in Höhe von ca.250 Euro/Monat zu bekommen. I Der Stiftungsrat ist der Meinung dass diese mtl. Unterstützung nicht von der Grundsicherung abgezogen werden kann ; ist das korrekt ?Ich bin 73 Jahre
Grundsicherung im Alter