Moin moin,

ich habe eine Frage zur Angabe der Entfernungspauschale in der Steuerklärung.

Ich habe zum Tag x eine Arbeitstätigkeit in einer neuem Arbeitsort aufgenommen, die ca. 150 Kilometer von der bisherigen Wohnung entfernt liegt. Nach 6 Wochen habe ich eine neue Wohnung am neuen Arbeitsort bezogen.

In den ersten 6 Wochen bin ich einmal pro Woche zum neuen Arbeitsort gefahren und habe dort auf eigene Kosten in einem Hotel übernachtet.

Dabei stellen sich mir folgende Fragen:

  • Setze ich in der Steuererklärung nur die einmalige wöchentliche Fahrt an oder kann ich jeden Tag mit der Entfernungspauschale von 150 km ansetzen (unabhängig vom tatsächlichen Übernachtungsort)?

  • Sollte ich nur die wöchentlichen Fahrten ansetzen, kann ich die angefallenen Übernachtungskosten steuerlich absetzen? Wenn ja, wie und wo setze ich sie an?

Vielen Dank für die Antworten.