Moin moin,
ich habe eine Frage zur Angabe der Entfernungspauschale in der Steuerklärung.
Ich habe zum Tag x eine Arbeitstätigkeit in einer neuem Arbeitsort aufgenommen, die ca. 150 Kilometer von der bisherigen Wohnung entfernt liegt. Nach 6 Wochen habe ich eine neue Wohnung am neuen Arbeitsort bezogen.
In den ersten 6 Wochen bin ich einmal pro Woche zum neuen Arbeitsort gefahren und habe dort auf eigene Kosten in einem Hotel übernachtet.
Dabei stellen sich mir folgende Fragen:
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Setze ich in der Steuererklärung nur die einmalige wöchentliche Fahrt an oder kann ich jeden Tag mit der Entfernungspauschale von 150 km ansetzen (unabhängig vom tatsächlichen Übernachtungsort)?
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Sollte ich nur die wöchentlichen Fahrten ansetzen, kann ich die angefallenen Übernachtungskosten steuerlich absetzen? Wenn ja, wie und wo setze ich sie an?
Vielen Dank für die Antworten.