Moin.

Heute erhielt ich die Nachricht durch meine Bank, daß dort eine Pfändung anhängig sei. Das Konto ist nicht gesperrt, aber der betreffende Betrag eingefroren.

Ich war vor kurzem schon mal von einem Identitätsdiebstahl betroffen, das scheint hier wieder so was zu sein.

Name, Geburtsdatum und Kontonummer stimmen, als Adresse wurde der Bank "unbekannt" übermittelt. Ich bin in den letzten 2,5 Jahren nicht umgezogen und an der alten Adresse, wo ich 20 Jahre gewohnt habe, kam auch keine Post an.

Nun sollte es für die Staatsanwaltschaft ja ein leichtes sein, eine Adresse in Deutschland von jemandem ausfindig zu machen, der sich nicht versteckt. Das letzte Inkassobüro hat es schließlich auch geschafft, ich bin ordentlich gemeldet und die Bank hat natürlich auch meine Adresse.

Was soll ich davon also halten? Zumal es sich bei der Abeilung um eine Spezial-Ermittlungsabteilung handelt ...

[Ironie an] Darf die Staatsanwaltschaft Abkürzungen gehen oder sind die etwa auch an Recht und Gesetz gebunden? [Ironie aus]

Danke für's mitdenken.