Ich habe regelmässige monatliche Einkünfte von ca. 850 €, also deutlich unter der Pfändungsgrenze. Allerdings liegen aus mener Vergangenheit Kontopfändungen an. Nun geschieht folgendes:

Wenn ich die 850 € die z.B. im Januar eingehen, bis zum Ende des Februars nicht vollständig ausgegeben habe, sperrt meine Sparkasse den überstehenden Betrag und übergibt in irgendwann an einen Gläubiger. Da wird eine Software verwendet, die mein KOnto stets beobachtet und jeden €, der so anfällt pfändet. Nur wenn ich immer alles ausgebe, was eingeht, wird nicht gepfändet. Dabei bin ich aber stets deutlich unter dem Pfändungsfreibetrag. Aus diesem Grud habe ich immer dann Probleme, wenn ich z. B. mal 100 oder 150 oder auch 200 € ansparen will, um etwas anzuschaffen. Theoretisch sollte das möglich sein, denn die Freigrenze 2019 lag ja bei 1179,99 €, also etwa 300 €oberhalb meines regelmäßigen Einkommens.

Auf diese Weise sind mir erst jetzt wieder etwa 120 € gepfändet worden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist und dem Gesetz zum Schutz vor Pfändungen entspricht. Meine Sparkasse sagt aber, es sei juristisch sauber.

Stimmt das?