P-Konto kündigen trotz Pfändung darauf?
Hallo,
da die Frage anderswo aufkam, frage ich mal hier.
Situation ist die dass jemand ein P-Konto hat und ne pfändung drauf ist.
Da die bank aber Wuchergebühren (nicht p-konto-bezogen, sondern generell nur teures Kontomodell), will er wechseln.
Die mehrheit der Leute meinen hier, er dürfe zwar, aber müsse dann zeitweise ohne P-Konto rumlaufen, es könne bis zu 3 Moante dauern bis das Alte Konto dicht ist, vorher könne und dürfe er auch woanders kein P-konto errichten, etc.
Was ich deefinitiv behauptet hätte:
Hingehen, anderes konto bei neuer Bank machen, an alte Bank Kündigung von bankkonto (oder auch für den Anfang nur den P-Schutz kündigen),
unabhängig wie schnell oder langsam die alte Bank ist einfach den kündigungsschrieb nehmen und mit dem bei der neuen bank die umwandlung ins P-Konto verlangen.
Ich meine, beim basiskonto ist es ja auch so dass man nicht abwarten muss bis irgendwann mal die alte Bank die Konten real geschlossen hat, sondern man bei neuer Bank schon ein basiskonto machen kann wenn man die kündigung der alten Konten nachweist.
Warum sollte es hier bei P-Konto anders sein?
Und dass einen eine pfändung an eine alte Bank mit deren Wuchergebühren heftet, halte ich für ausgemachten Unsinn, schlicht und ergreifend.
Aber mich würde mal die Meinung hier interessieren, wie erwähnt ein P-Konto gegeben auf dem eine Pfändung liegt.
Kann ich das P-Konto kündigen oder das ganze Konto kündigen und zu einer anderen bank umziehen?
oder muss ich, keine Ahnung warum, zum Sankt Nimmerleinstag warten bis der Gläubiger irgendwann mal die pfändung wegmacht um wieder Konten wechseln oder Kündigen zu können?
Dass das alte konto bei gekündigter P-FUntkion wieder voll pfändbar ist, ist mir klar.
Da muss man es Alles eben shclau planen und timen.
geht nur um das Rechtliche hier, ob mans darf oder nicht. :-)
2 Antworten
Der Weg wäre wohl
1. Neues Konto eröffnen
2. P-Konto-funktion des alten Kontos umwandeln lassen ( sollte innerhalb einiger Tage funktionieren)
3. Anschliessend das neue Konto in ein p-Konto umwandeln lassen.
Das ganze natürlich gut timen mit der Umleitung der Einkünfte. Wenn die nämlich auf dem alten Konto ankommen, obwohl die P-Konto-funktion schon aufgehoben wurde, sind die Einkünfte weg.
Ebenso, wenn das neue Konto noch keine P-Konto-Eigenschaft hat. Obwohl man das ja ein. auch dann rückwirkend veranlassen kann bis zu 4 Wochen.
Die tatsächliche Auflösung eines Kontos kann ja durchaus einige Wochen dauern.
Ein Girokonto kann vom Kontoinhaber jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Sofern kein Sollsaldo auszugleichen ist (oder ein Sollsaldo, der vom KI sofort ausgeglichen werden kann), kann es auch sofort aufgelöst werden.
Probleme mit einem neuen Konto bei einer anderen Bank oder Sparkasse kann es nur dann geben, wenn dort schon einmal eine Geschäftsverbindung bestand oder noch besteht. Bis zu einer neuen Kontopfändung dauert es... Muss ja erst einmal den Gläubigern bekannt werden.
Also was ich auch meine.
Ich habe nur eine überwältigende Anzahl von Dummen gehört die irgendwie meinten so "Ja, das alte Konto musst du natürlich erst kündigen. Das kann wegen der Pfändung Wochen dauern bis das dicht ist. Und so lange kannst du natürlich kein anderes P-Konto aufmachen. Sprich du bist dann 3-4 Wochen ganz ohne P-Konto, weils auf dem alten nicht mehr drauf ist da ja in Abwicklung und auf dem neuen kannst du es deswegen nicht draufmachen lassen da nicht mehr als 1 P-Konto erlaubt ist"
Halte ich für Unsinnig, aber Manche "hätten das selber durch so" und glaubend as O_o
Mein P-Konto ist zu teuer: Kann ich die Bank wechseln ?
http://www.banktip.de/konten-karten/artikel/p-konto-fragen-und-antworten/