Freelancertätigkeit im nicht-europäischen Ausland für deutschen Arbeitgeber - wo zahle Ich Steuern?

Hallo zusammen,

Mein Partner und Ich werden ab Mitte August 2018 nach Südafrika ziehen, da er von seinem Arbeitgeber versetzt wird. Der Aufenthalt ist vorerst auf drei Jahre begrenzt.

Mein jetziger Arbeitgeber hat mir angeboten, weiterhin Projekte auf Freelancer-Basis zu tätigen, was natürlich sehr charmant für mich wäre. Das heißt, Ich werde in Kürze von einer Festanstellung in eine freiberufiche Tätigkeit wechseln. Wir geben unsere Wohnung auf und Ich hatte auch geplant mich aus D komplett abzumelden. In Südafrika habe Ich allerdings keine Arbeitserlaubnis und werde diese auch nicht bekommen. Wie kann Ich also als Freelancer von Südafrika aus für einen deutschen Kunden weiterhin arbeiten und wie muss das steuerrechtlich laufen? Ich arbeite als Projektmanagerin und würde hauptsächlich Konzepte, Kalkulationen und Präsentationen erstellen und dann nach D mailen, wo Sie dann umgesetzt werden.

Ich habe zwei verschiedene Aussagen von Steuerberatern erhalten, einig waren Sie sich zumindest bei dem Thema, dass Ich nur beschränkt steuerpflichtig bin in D.

Es muss doch möglich sein für Einkünfte aus D die Steuern in D zahlen zu können, obwohl man drei Jahre in Südafrika lebt und nur ab und zu in Deutschland zu Besuch ist.

Ich habe bereits recherchiert, dass das Finanzamt bei jedem Fall von selbstständiger Arbeit individuell die Einschätzung vornimmt ob es sich um freiberufliche Tätigkeit handelt oder ob man als Gewerbetreibender eingestuft wird. Als Gewerbetreibender muss Ich aber ein Gewerbe in D anmelden, wenn Ich mich aber aus D abmelde, kann Ich das nicht behalten, oder? Das Gewerbe dann ins Ausland umziehen ist aufgrund der fehlenden Arbeitserlaubnis keine Option.

Ich freue mich über Infos und Tipps, die mir weiterhelfen!

Ausland, Freelancer, Steuern
Kredit / Darlehen Privat aus der Türkei? Zinsen und Steuerlich absetzen in Deutschland?

Hallo wie ist es wenn man in der Türkei von einer Firma ( in dem Fall von einem renommierten Goldhändler) 250.00 Euro Kredit oder auch 500.000 Euro Kredit für 0,01% Zinssatz aufnehmen möchte und nach Deutschland einführen möchte um eine Immobilie zu kaufen vorher einer Behörde melden das man dieses Geld einführen will oder langt es am Zoll sich bei den Zollbeamten zu melden. Klar ist das auch wenn man sich vorher den Behörden Bescheid gibt das man trotzdem beim Zoll sich melden muss sei es Flughafen usw. Wie ist es muss man alles auf deutsch übersetzten lassen oder langt der Private Kreditvertrag auf türkisch aus. Da ich den türkischen Banken nicht vertraue würde ich gerne das Geld in bar mitbringen. Muss das aber in der Türkei noteriell beglaubigt werden oder langt wenn der Private Kreditvertrag vorliegt. Wie ist es kann ich die Zinsen die zwar 0,01% betragen später steuerlich geltend machen und wenn ich monatliche Raten oder auch jährliche Raten dem Goldhändler zurück überweise kann ich die Überweisungsgebühren auch steuerlich geltend machen. Diese sind je nach Summe bis zu 30€ und wenn ich das in 10 Jahren oder auch 15 Jahren jeden Monat 1 mal mache sind das 12 x 15 x 30 Euro locker alleine 7200€ Überweisungsgebühren. Nun es ist immer noch billiger wie hier von einer Bank Kredit zu nehmen. Der Goldhändler ist ein ehmaliger Kamarad von meiner Vater von der Militär (Askerarkadasi). Sie hatten im Krieg zusammen gedient und mein Vater hatte im sein Leben gerettet das ist jetzt schon über 40 Jahre her aber wir haben was gut bei ihm er meint er verdanke sein Leben meinen Vater( Canborcu yilardir söylüyordu) . Heute ist er ein Multimilionär. Wie auch immer wie gehe ich da vor.

Ausland, Darlehen, Finanzamt, Kredit, Steuern, türkei
Überweisung aus der Türkei nach Deutschland?

Hallo,

meine Mutter würde gerne Geld aus der Türkei auf ihr deutsches Konto überweisen (50.000 EUR). Beide Konten laufen auf ihren Namen. Nun habe ich mich bereits eingelesen und wollte mir hier ein kurzes Feedback einholen, ob meine Infos richtig sind. Auch habe ich weitergehende Fragen zu einigen Punkten:

  1. Überweisungen aus dem Ausland müssen ab 12.500 EUR an die Bundesbank gemeldet werden
  2. Wenn es ein reiner Übertrag ist, bedarf es keiner Meldung an die Bundesbank
  3. Nur wenn dem Übertrag ein Rechtsgeschäft vorangeht, muss es der Bundesbank gemeldet werden
  4. Überweisungen unter 12.500 EUR müssen nicht an die Bundesbank gemeldet werden
  5. Die empfangende Bank muss nicht gesondert informiert werden
  6. Die empfangende Bank wird ab 10.000 EUR eine Meldung an die Behörden (Finanzamt?) machen, da automatisch Verdacht auf Geldwäsche besteht bei hohen Beträgen
  7. Evtl. müssen Kapitalertragssteuern nachgezahlt werden, da das Geld im Ausland Erträge brachte

So, nun hätte ich hierzu noch Fragen:

Zu 1)

Ein reiner Übertrag ist doch wenn die gleiche Person vom Konto in der Türkei auf das Konto in DE überweist – daher bedarf es m.A.n. keiner Meldung – egal wie hoch der Betrag ist.

Zu 4)

Reicht es, bei Nachfrage seitens Finanzamt, zu sagen, dass das Geld über die Jahre angespart wurde? Es ist in der Tat so, dass das Geld über 30 Jahre hinweg angespart wurde. Hierzu gibt es nach so langer Zeit natürlich keine Belege mehr. Aber meine Eltern haben ein gutlaufendes Geschäft gehabt. Die Aufbewahrungspflicht ist aber vorbei und es gibt keine Unterlagen hierzu.

Zu 5) Auf das in der Türkei angelegte Geld wurden dort auch Steuern gezahlt. Leider machen meine Eltern keine jährliche Steuererklärung (Beide Rentner mit geringem Einkommen). Daher ist es evtl. etwas schwierig, das Ganze nachzuweisen. Sicherlich stellt aber die türk. Bank einen Steuernachweis aus. Nur weiß ich nicht über wie viel Jahre die das rückwirkend machen.

Das wären erst mal meine Fragen. Würde mich freuen, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte. Gerne nehme ich auch sonstige Tipps entgegen, die ich oben nicht aufgeführt/bedacht habe.

Geld, Ausland, Bank

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