Kurzfristiges Arbeitsverhältnis: Trotzdem Sozialabgaben?
Moin,
bislang bin ich davon ausgegangen, dass bei kurzfristigen Arbeitsverhältnissen keine Sozialabgaben anfallen (nur Steuern). Nun habe ich 50 Tage als kurzfristig Angestellter gearbeitet, auf meiner Abrechnung wurden jedoch Sozialabgaben abgeführt (in den Höhen wie bei normalen Beschäftigungen). Bei einer kurz. Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen vor einem halben Jahr war dies nicht der Fall. Wo liegt da das Problem? Kann man die Abgaben irgendwie zurück bekommen? Hat vielleicht das Unternehmen selber einen Fehler gemacht?
Zu mir: Ich bin Student, habe keinen weiteren Job (außer Phasenweise einen Minijob), habe insgesamt in diesem Jahr 60 Tage kurzfristig angestellt gearbeitet.
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen!
LG
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