Hallo,
auf unserem Grundstück steht eine Stützmauer, die nicht genau auf der Grundstücksgrenze steht, sondern ungefähr einen halben Meter davor auf unserer Seite.
Auf unserem Nachbargrundstück wird jetzt ein Haus neu gebaut. Der Bauherr hat ohne uns vorab zu informieren von unserem Grundstück einen halben Meter abgegraben direkt bis an die Stützmauer und den Boden befestigt. Außerdem hat er einen L-Stein an unsere Mauer gesetzt und von dort zum Nachbargrundstück, um dessen Parkplätze abzusichern. Nachdem all diese Schritte erfolgt sind, wurden wir erst darüber informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt. Er begründet dies damit, dass man auf dem schmalen Stück nicht bauen könnte.
Der Bauherr möchte das Grundstück nicht wieder bis zur Grenze aufschütten und hat unserer Stützmauer so seinen Zweck beraubt. Anschließend hat man uns schriftlich offeriert, dass man den Teil hinter der Stützmauer pflegen würde und wir keinen Aufwand hätten, wenn wir der Überbauung zustimmen.
Hätte er für das Abgraben auf unserem Grundstück vorab eine Genehmigung gebraucht?
Muss der Bauherr nach Abschluss aller Maßnahmen die Grundstücksgrenze wieder in den Originalzustand versetzen? Wenn ja, wäre dafür seinerseits ebenfalls eine Stützmauer erforderlich.
Vielen Dank für euer Feedback.