Kann der Besuch eines Fitnessstudios als Werbungskosten bei einem Polizeibeamten angegeben werden und wird dieser dann vom FA berücksichtigt?
Es besteht eine dienstliche Verpflichtung zur Ausübung von regelmäßigem konditionsförderndem Sport. Ferner ist die Ableistung eines Sportabzeichens vom Dienstherrn gefordert. Zudem wurde die Trainingsstätte (Sportstudio) als Sport im Sinne des Dienstunfallschutzes anerkannt. Der Besuch des Sportstudios ist auch während der Dienstzeit statthaft.
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