Kann die bayerische Versicherungskammer mich zwingen mein Arbeitsverhältnis zu kündigen?
Ich bin seit 2004 im öffentlichen Dienst tätig. 2010 wurde ich krank, von 2012 bis 2016 bekam ich eine halbe Erwerbsminderungsrente und mir wurde ein Behinderungsgrad von 50 zugesprochen. Seit Nov. 2016 bekomme ich eine volle EU-Rente. Meine Wartezeit von 60 Monaten bei der bayerischen Versicherungskammer ist erfüllt. Das ich dort auch eine Rente beantragen kann, war mir lange nicht bewusst. Eine Kollegin hat mich darauf gebracht. Gesagt, getan und Antrag gestellt. Nun möchte die BVK zusätzlich zum Rentenbescheid meine Kündigung beim Arbeitgeber sehen. Ich bin aber ungekündigt. Mein Arbeitsverhältnis ruht, da die Rente nur befristet bis Januar 2019 bewilligt wurde. Demnach wäre ich ja doof, wenn ich kündigen würde, sollte ich 2019 wieder arbeitsfähig sein. Ich bin seit vielen Jahren im VDK und wollte mich dort beraten lassen, bekam aber die Auskunft sie dürften nur beraten, wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht, nicht bei Zusatzversorgungen. Die Beratung bei der BVK selber kann ich nicht in Anspruch nehmen, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Kann die bayerische Versicherungskammer mich zwingen zu kündigen, wenn ich Leistungen von ihnen haben will? Oder wo könnte ich mich kostengünstig beraten lassen? Vielen Dank im Voraus für Tipps.
3 Antworten
Ich nehme an sie meinen die Zusatzversorgung vom öffentlichen Dienst.
Sie zahlt eine Betriebsrente in allen Rentenfällen, die es in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt: Regelaltersrente, Altersrente für Frauen, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente, Renten an Hinterbliebene (Witwen-/Witwerrente und Waisenrente).
Wird eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt,
gibt es allerdings noch keine Leistung aus der Zusatzversorgung
(erst bei Vollrente).
Das ist der kopierte Text von der Website der BVK. So weit war ich schon, totzdem danke.
Also zuerst mal formal: Die Bayerische Versicherungskammer gibt es nicht mehr, Rechtsnachfolgerin sind die Versicherungskammer Bayern und die Bayerische Versorgungskammer (BVK).
Die BVK zahlt sehr wohl eine Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung. Die erforderlichen Antragsvordrucke sind online verfügbar, dem Antrag ist u.a. der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung beizufügen.
Das Problem, was die BVK in Deinem Fall wahrscheinlich hat ist, dass Dein Arbeitgeber Dich bei der BVK noch nicht abgemeldet hat und daher die Rente nicht berechnet werden kann.
Hast Du denn die BVK mal angerufen und gefragt, warum sie eine Kündigungsbestätigung Deines Arbeitgebers haben möchten? Meiner Meinung nach solltest Du einfach mal nachfragen. Ich stehe auf dem Standpunkt "Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden".
Vielen Dank für die Informationen. Wenn man psychisch krank ist, ist das mit der Kommunikation nicht so einfach, wie sich das ein "normal denkender" vielleicht vorstellt. Meine Betreuerin hat sich die letzte Zeit um das Problem gekümmert und das Letzte, was ich von ihr gehört habe, war, dass die BVK wissen möchte, ob ich denn nun kündigen möchte. Dort zusätzlich anzurufen macht für mcih keinen Sinn. Das die versuchen werden alles zu tun, damit sie nicht zahlen müssen, scheint offensichtlich und wieso sollte ich dann eine Auskunft zu meinen Gunsten erhalten? Trotzdem danke.
Hallo kuhli0367,
Sie schreiben unter anderem:
Die Beratung bei der BVK selber kann ich nicht in Anspruch nehmen, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Kann die bayerische Versicherungskammer mich zwingen zu kündigen, wenn ich Leistungen von ihnen haben will? Oder wo könnte ich mich kostengünstig beraten lassen?
Antwort:
Es ist kaum denkbar, daß Sie zu einer Kündigung gezwungen werden können, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ruht!
Eine verbindliche Rechtsauskunft kann Ihnen aber nur ein kompetenter Fachanwalt geben!
Wenn Sie eine Rechtsschutzvesicherung haben, dann müßten die Kosten für Beratung durch einen Fachanwalt ggf. von der RV übernommen werden!
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, dann müßen Sie die Kosten für die Beratung durch einen Fachanwalt ggf. aus eigener Tasche zahlen!
Es wird sich in der Regel kein kompetenter Fachanwalt finden lassen, der Ihnen kostenfrei weiterhilft!
Eine Überlegung wäre ggf. noch der Beitritt in Ihre zuständige Gewerkschaft bzw. vorher dort erkundigen, ob in der Mitgliedschaft der Rechtsschutz oder Beratung für das Zivilrecht mit abgedeckt ist!
Allerdings wird bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in den meisten Fällen eine Mindestwartezeit von 3 Monaten zu berücksichtigen sein!
https://www.verdi.de/service/beratung-unterstuetzung/++co++649a25f6-bdc9-11e0-5bd8-00093d114afd
Auch wenn Sie die Kosten für eine Erstberatung selbst tragen müßen können Sie sich damit trösten, daß Sie bisher ggf. keine Beitragszahlungen für RV getätigt haben und nun eben einen Obolus beisteuern, um zu Ihrem Recht zu kommen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Vielen Dank! Ihre Antwort hat mir sehr geholfen. Ich werde mich nach einem Fachanwalt umsehen.