Rückstufung vom Schichtführer zum Arbeiter ohne weiteres möglich?
Hallo mir wurde ende letzten Jahres mitgeteilt dass ich nicht mehr als Schichtführer (technischer Angestellter) eingesetzt werden soll, als begründung nannte man mir dass die Leistung der Abteilung zu schlecht sei und ich LEAN nicht korrekt umsetzen würde. Anfand dieses Jahres wurde dann mein Nachfolger installiert ohne dass ich eine genauere neue Arbeitsplatzbeschreibung erhielt und so vor michhin arbeitete, mal hier mal da und Vertretung auf meinem vorherigen Posten Nun wurde mein Mobiltelefon an meinen Nachfolger übertragen und ich soll die Dienstkleidung der Arbeiter im Betrieb anziehen Mittlerweile bekam ich auch ein neues Aufgabengebiet bei dem meinerMeinung nach ein Telefon notwendig ist und auch die Kleidung als Vorgesetzter /Autoritätsperson Muss ich beides so hin nehmen?
4 Antworten
Die Zeit, in der Du hier herumnörgelst, wäre sicherlich besser in Fortbildung investiert und zum Nachdenken, was Du vielleicht besser und anders machen könntest.
Versuch es mal mit Fleiss, Ehrgeiz und fachlichem Können, statt mit Nörgelei.
Und wenn Du Mobiltelefon und spezielle Kleindung als Statussymbole brauchst, um von deinen Kollegen im Betrieb (scheinbar) respektiert zu werden, bist Du echt ein armes Würstchen. Versuch doch mal, Autorität aus Fachwissen, persönlicher Integrität und Vorbildfunktion heraus zu gewinnen. Sicher ist das anstrengender und dauert länger, dafür ist es aber auch nachhaltiger.
Hallo,
hattest du Ärger mit dem Chef ? diese " Degradierung " erscheint mir als Außenstehenden als eine Art Mobbing, kann das darauf hinaus laufen ?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html
Ist die Versetzung auf einen weniger verantwortungsvollen und/oder schlechter bezahlten Arbeitsplatz zulässig?Nein, das geht im Allgemeinen nicht, da der Arbeitgeber damit die Grenzen seines Weisungsrechts überschreiten würde. Der Arbeitgeber hat zwar das Recht zur Versetzung, doch bezieht sich dieses Recht auf gleichwertige Arbeitsaufgaben bzw. auf gleichwertige Arbeitsplätze.
es kommt u.a. auf die inhaltliche Gestaltung im Arbeitsvertrag an:
Kann der Arbeitgeber durch geschickte Klauseln im Arbeitsvertrag seine Befugnis zur Versetzung über die Grenzen des Weisungsrechts hinaus erweitern?
Im Prinzip schon, aber .........
Es gibt mittlerweile in jedem Betrieb die jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräche, bei denen der Vorgesetzte ganz klar seine Erwartungen an den Mitarbeiter definiert und auch sagt wie er die Leistung des Mitarbeiters bewertet. Wenn Du diesem, bei dem Gespräch angefertigtem Protokoll nicht widersprochen hast, dann ist alls juristisch rechtens.
Zudem obliegt es den Vorgesetzten festzulegen, ob Dir die Firma ein Mobiltelefon stellen muß oder nicht und welche Arbeitskleidung Du zu tragen hast.
Gibts in Eurer Firma einen Betriebsrat, wenn ja würde ich versuchen mit dem die Situation zu besprechen.
Grundsätzlich ist es schon nicht ganz einfach wenn Dein Vorgesetzter bzw. die Personalabteilung die o.g. personelle Umstrukturierung vornimmt.
Sie haben in der Fragestellung leider nur die Folge ausgeführt, nicht aber aus welchem Grund.