Ich bin seit 2004 im öffentlichen Dienst tätig. 2010 wurde ich krank, von 2012 bis 2016 bekam ich eine halbe Erwerbsminderungsrente und mir wurde ein Behinderungsgrad von 50 zugesprochen. Seit Nov. 2016 bekomme ich eine volle EU-Rente. Meine Wartezeit von 60 Monaten bei der bayerischen Versicherungskammer ist erfüllt. Das ich dort auch eine Rente beantragen kann, war mir lange nicht bewusst. Eine Kollegin hat mich darauf gebracht. Gesagt, getan und Antrag gestellt. Nun möchte die BVK zusätzlich zum Rentenbescheid meine Kündigung beim Arbeitgeber sehen. Ich bin aber ungekündigt. Mein Arbeitsverhältnis ruht, da die Rente nur befristet bis Januar 2019 bewilligt wurde. Demnach wäre ich ja doof, wenn ich kündigen würde, sollte ich 2019 wieder arbeitsfähig sein. Ich bin seit vielen Jahren im VDK und wollte mich dort beraten lassen, bekam aber die Auskunft sie dürften nur beraten, wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht, nicht bei Zusatzversorgungen. Die Beratung bei der BVK selber kann ich nicht in Anspruch nehmen, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Kann die bayerische Versicherungskammer mich zwingen zu kündigen, wenn ich Leistungen von ihnen haben will? Oder wo könnte ich mich kostengünstig beraten lassen? Vielen Dank im Voraus für Tipps.
Kann die bayerische Versicherungskammer mich zwingen mein Arbeitsverhältnis zu kündigen?
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