Du solltest auf jeden Fall den Unterhalt für die Kinder vor einem deutschen Gericht titulieren lassen. Das muss dann auch zugestellt werden, notfalls durch Anschlag an der Gerichtstafel. Deutschland hat viele zwischenstaatliche Abkommen, so mit Kanada. Daher könntest du dort über einen kanadischen Gerichtsvollzieher das Urteil in Deutschland nach entsprechender Besiegelung nach dem kanadischen Recht den Titel zu vollstrecken. Besonders in der Frage des Unterhalts wird dir sicher von den kanadischen Behörden wirksame Hilfe gewährt.

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Es gibt verschiedene Benachrichtigungspflichten zwischen den Ämtern. Daher wirst du bestimmt informiert. Das sagte schon richtig Aktienmax. Wenn zum Beispiel ein Testament in Verwahrung genommen wurde, macht das Amtsgericht eine Mitteilung über die Verwahrung an die Gemeinde des Geburtsorts des Erblassers, dort Standesamt. Dieses ist dann selbst verpflichtet, das verwahrende Amtsgericht vom Tode des Erblassers zu benachrichtigen.

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Es hängt in der Tat, wie wfwbinder schon sagte, davon ab, ob Gewinn erzielt wird. Danach richten sich dann die Einkommenssteuervorauszahlungen, die vierteljährlich vom Finanzamt nach deren Vorgabe im Einkommenssteuerbescheid angefordert werden.

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