Der Sachverhalt:
2 Kellerräume eines Einfamilienhauses wurden bisher nur als Abstellraum/Keller und Waschküche genutzt.
Nun soll der eine Raum als Hobbyraum ausgebaut werden (privater Fitnessraum) und der andere als privater Partykeller.
Beide Räume sind vom Boden bis zur Decke je 2.20 m hoch. Die Höhe wird sich durch die Materialen für den geplanten Ausbau reduzieren, es steht also noch nicht fest wie die Höhe nach dem Ausbau sein wird, da es von den Materialien abhängt.
Die Fenster sind sehr klein (zu klein für einen Aufenthaltsraum) die Wände aber trocken.
Es scheidet also eine Genehmigungsfähigkeit als Aufenthaltsraum gem. § 48 BauO NRW aus.
Bei Hobbyräumen bzw. Partykellern handelt es sich aber NICHT um Aufenthaltsräume, da sie nur gelegentlich genutzt werden.
Frage:
Brauch ich also für den Ausbau zum Partykeller bzw. Hobbyraum eine Genehmigung vom Bauamt? Handelt es sich z.B. um eine genehmigungspflichtige oder anzeigepflichtige Nutzungsänderung?
Gruß, Petersilienbrot