Bei meiner Volksbank erhalte ich jährlich eine Vergütung auf meine Anteile an der Volksbank. Sind diese Beträge bei der Einkommensteuer-Erklärung als Kapitalerträge zu berücksichtigen? Die Volksbank hält keine Kapitalertragssteuer, Soli und Kirchensteuer auf diese Vergütung ein.