Steuern als Freelancer?


29.06.2024, 20:45

Also ich bin unverheiratet, ich hab in den sommerferien noch einen 4 wöchigen job als promoter (ich weiß nicht wie viel ich da verdiene ca. zwischen 3.000 und 4.000 Euro) das ist aber eine einmalige sache. Ich bin bei der KV familienversichert. Ich hab kein plan wie es mit steuern aussieht und was ich tun muss. Ich musste mich noch nie um sowas kümmern😅

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Online hab ich gelesen, dass ich keine Steuern zahlen muss, solange mein erwirtschaftetes Einkommen unter 11.604 Euro liegt.

Das stimmt fast nie.

Warum nicht?

Ganz einfach, weil das der Betrag ist, ab dem das steuerpflichtige Einkommen Einkommensteuer auslöst.

  1. Wir wissen aus Deinem Sachverhalt nicht, ob Dein Einkommen aus dieser Suchmaschinenbewertung Dein einziges Einkommen ist.
  2. Wir kennen nicht Deinen Familienstand.
  3. Wir wissen nicht, ob Du z. B. Familienversichert in der KV bist.

Annahme, DEine Einnahmen übersteigen Deine Betriebsausgaben (internet, ggf. Abschreibung Computer, eventuell anteilige Kosten Arbeitszimmer usw. usw. um 15.000,- Euro (nach Deiner Rechnung also Steuer), aber die KV Beiträge sind abzugsfähig udn Du kommst unter 11.604,- Euro.

Oder Du bist verheiratet udn der Ehepartner verdient 30.000,- im Jahr, wieder völlig andere Situation.

Also, wir brauchen mehr Informationen, um zu antworten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Marthastaab 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 20:25

Also ich bin unverheiratet, ich hab in den sommerferien noch einen 4 wöchigen job als promoter (ich weiß nicht wie viel ich da verdiene ca. zwischen 3.000 und 4.000 Euro) das ist aber eine einmalige sache. Ich bin bei der KV familienversichert. Ich hab kein plan wie es mit steuern aussieht und was ich tun muss. Ich hab mich noch nie um sowas gekümmert😅

0
wfwbinder  30.06.2024, 07:32
@Marthastaab

erstes Problem ist nicht die Steuer, sondern die Krankenversicherung.

Ab 505,- Euro eigenes Einkommen pro Monat (6.060,- Euro pro Jahr), ist die eigene Mitgliedschaft obligatorisch.

Außerdem die Frage, ist Dein Vertrag ein Anstellungsvertrag, oder ein Dienstvertrag? Wo hat der Arbeitgeber/Auftraggeber seinen Sitz? Deutschland, EU Ausland, Drittland?

1
Marthastaab 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 14:48
@wfwbinder

Also ich habe einen Dienstvertrag und der Hauptsitz der Firma ist in USA, hat aber 19 weitere Standorte, darunter auch einen in Deutschland. Mein selbstgeschätztes Gehalt liegt bei 833 Euro im Monat.

0
wfwbinder  02.07.2024, 16:02
@Marthastaab

Also bist Du selbständig tätig?

Hast Du einen zweiten Auftraggeber? Sonst könnte es Scheinselbständigkeit sein.

Gehalt häztest Du bein eienm Anstellungsvertrag. Da würde Dir Sozialversicherung abgezogen udn der Arbeitgeber würde den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung tragen.

Als selbständiger musst Du alle Abgaben selbst tragen.

bei 833,- Umsatz(einnahmen) gehen ja auch noch Deine Kosten runter und vom Ret musst Du zumindest die Krankenversicherung zahlen.

0
Marthastaab 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 16:12
@wfwbinder

Ich arbeite bei einer Agentur, die schickt mir Aufträge und ich arbeite von Zuhause wann und wie viel ich will, natürlich gibt es eine Mindeststundenanzahl(10) und eine Höchststundenanzahl(20). In der Stellenanzeige stand Freelancer. Ich hab nicht wirklich kosten da ich bei meinen Eltern lebe und ich bin auch noch Schülerin. Falls das wichtig ist.

0
wfwbinder  02.07.2024, 16:34
@Marthastaab

Wichtig ist, "Freelancer" ist ein Modeausdruck. Der kommt im Steuerrecht nicht vor. Du bist nach Deiner Beschreibung selbständig und betreibst ein Gewerbe.

Das Du daheim lebst ist schön für Dich und dadurch kommst Du mit dem Einkommen zurecht, aber Tatsache ist, dass Du Deine Krankenversicherung in Zukunft alleine Zahlen musst.

Du musst jährlich eine Umsatzsteuererklärung udn eine Einkommensteuererklärung abgeben. Diese Bescheide braucht dann auch die Krankenversicherung für Deine Beitragsfestsetzung.

1

Ich hoffe, du hast deine Selbständigkeit beim Finanzamt angemeldet.

Nach welchen Steuern fragst du?

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du ggf. sogar monatlich Voranmeldungen abgeben und Steuern zahlen. Da ist Stundenlohn egal, wichtig ist, was du für Gewinne in dem Jahr erwartest.

Einkommensteuer zahlst du am Ende des Jahres, nachdem du die Steuererklärung abgegeben hast. Sie ist Pflicht. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen, die Tabelle ist dieselbe wie für Angestellte.

Das wirst Du ja feststellen, wenn Du deine Steuererklärung abgegeben hast!

Denn diese ist dann auf jeden Fall PFLICHT!

Egal, was dabei rauskommt.

Tipp:

Bilde mal vorsichtshalber Rücklagen!