Hallo, ich bin Ingenieur und Vollzeit angestellt. Im letzten Jahr habe ich für eine einmalige Beratungstätigkeit ein Honorar erhalten.

Wo muss ich dies in der Stererklärung angeben? Ich denke in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit), oder? Muss ich dazu auch eine EÜR abgeben?

Danke!