Zwischenprüfung - Kündigung? :/
Hallo, und zwar habe ich in meiner theoretischen Zwischenprüfung leider nur 48% erreicht, kann mir garnicht erklären wie das passieren konnte, da ich sehr viel gelernt habe. :( Und jetzt hatte ich meine praktische Zwischenprüfung die ziemlich gut gelaufen ist. 👍 Aber meine Frage ist jetzt ob mein Ausbilder mich kündigen kann wenn ich sie jetzt auch versemmelt haben sollte. :/ Weil habe im Internet gelesen, dass wenn er der Meinung ist das ich meine Abschlussprüfung (Februar 2017) nicht schaffen werde, das er mich dann kündigen könnte. Habe richtig Angst irgendwie gerade. :/ Hoffe da kennt sich einer mit aus. Schonmal Danke an euch. 👍
4 Antworten
Einen Wiederholungsversuch muss der Arbeitgeber dir einräumen.
Erst wenn das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann, wäre das ein "wichtiger Grund" das Ausbildungsverhältnis zu lösen.
Wozu auch? Ist nur eine Leistungsfeststellung, und allein die Teilnahme an der ZP ist wichtig für die letztendliche Zulassung zur AP, nicht aber das Bestehen der ZP. Warum sollte man also wiederholen wollen? Vielleicht meinte Hans auch die AP bei dem Wiederholungsversuch.
Laut Entscheidung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 10 Sa 518/12) ist die versemmelte Zwischenprüfung per se kein Kündigungsgrund. Wieso auch? Immerhin stellt die Zwischenprüfung genaugenommen nur eine zwischenzeitliche Leistungsfeststellung dar. Laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung der einzelnen Kammern ist das Bestehen der Zwischenprüfung auch kein Muss für die Zulassung zur AP. Und bis zur Abschlussprüfung besteht ja genaugenommen noch genug Zeit, mögliche Defizite, die sich in der Zwischenprüfung gezeigt haben, aufzuarbeiten.
ABER: Wenn der AG ausdrücklich darlegen bzw. beweisen kann, dass eine Verbesserung bis zur AP definitiv nicht mehr eintreten wird (weil der betreffende Azubi auf gut Deutsch einfach ne unverbesserlich faule Sau ist), kann er durchaus sogar eine fristlose Kündigung wegen mangelnder Leistung aussprechen.
Keine Sorge. Wichtig ist nur das du an der Prüfung teilgenommen hast und nicht Christine sie ausgefallen ist. Mehr als nur eine kleine Standpauke wird dich nicht erwarten.
Ja das stimmt schon. Aber trotzdem macht man sich Gedanken darüber. :/ :p
Viel wichtiger ist am Ende die Abschlussprüfung ;)
Oh, wow. Danke für deine super schnelle Antwort. ☺ Ja die Standpauke werde ich schon aushalten, glaube ich. :p Nur mir ist das Herz direkt in die Hose gerutscht als ich gelesen habe, dass ich meinen Ausbildungsplatz verlieren könnte. 😓
Nein das ist kein Kündigungsgrund
Soweit ich weiß kann man für die Zwischenprüfung bei uns keine Wiederholung machen. :/