Zwischenmiete wie kann man rechnen?
Hallo,
ich wohne in einem Zimmer, welches ich als Zwischenmiete für 4 Monate gemietet habe. Miete pro Monat ist 290 Euro. Meine Frage: Ich bleibe in diesem Zimmer bis zum 20.08, also im August nur 20 Tage. Muss ich die komplette Miete bezahlen oder nur Miete für die 20 Tage? Der Mieter will den ganzen Betrag, also 290 Euro für August und das betrachte ich als Frechheit, weil ich am 20.08 ausziehe. Danke im Voraus
4 Antworten
Der Mieter will den ganzen Betrag, also 290 Euro für August und das betrachte ich als Frechheit, weil ich am 20.08 ausziehe.
Was ist daran eine Frechheit?
Bei normalem Wohnraum hat man z.B. auch eine Kündigungsfrist und wenn man schon 1 - 2 Monate früher in eine neue Wohnung zieht, muss man trotzdem Miete für die alte Wohnung zahlen.
Du hast solange Miete zu zahlen wie es vereinbart wurde, wenn Du früher ausziehst als Du musst, dann ist das Deine Sache aber der Vermieter hat trotzdem das Recht auf die volle Miete.
Falls der Vermieter auf Miete verzichtet, ist es reine Kulanz.
Verlangen kann er viel, aber zahlen mußt du nur bis Vertragsende.
Musst Du aber nicht zahlen, nur bis zum Zwanzigsten.
Vertrag ist bis zum 20.08
Wann bist Du eingezogen bzw. wann begann Dein Mietvertrag.
So wie es aussieht, musst Du nur bis zum 20. zahlen.
Dann mußt du nur bis zum 20. 8. zahlen.
Da kommt es natürlich darauf an, wie das im Mietvertrag festgelegt wurde.
Was steht denn da genau?
bis 20.08 ist Vertrag
Also steht da drin, dass die Wohnung vom 01.05. bis zum 20.08. gemietet wird und monatlich 290 Euro zu bezahlen sind? Was stand denn in der Annonce auf die Du Dich gemeldet hast?
Wenn das so tatsächlich vereinbart ist, gilt dieses Datum und entsprechend Mietzahlung- Pflicht bis einschl.. diesem Tag.
Es kommt nicht auf das Datum des Auszuges sondern auf das des vertraglich vereinbarten Mietendes an.
Du hast 4 Monate gemietet, dann mußt du auch 4 Monate zahlen.
Ich habe bis zum 20.08 gemietet. Aber er verlangt die Miete des ganzen Monates, also August.