Zweitwohnsitzsteuer Jülich, Student, Widersprüchlige Aussagen
Hallo,
da ich jetzt in Jülich studiere, habe ich dort eine Wohnung gemietet und diese beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz gemeldet. Meinen "Erstwohnsitz" habe ich noch bei meinen Eltern. Nun fordert das Steueramt eine jährliche Zweitwohnsitzsteuer von ca. 570 Euro im Jahr. Meines Erachtens ist dies nicht korrekt, was mir dort gesagt wurde. Ich habe dazu auch einige Links gefunden:
Suchergebnis 2
Insbesondere dieser Absatz (aus einem anderen Artikel) trifft exakt so auf mich zu:
"Haben Sie als Student Ihren Erstwohnsitz bei den Eltern und einen Nebenwohnsitz in der Stadt, in der Sie als ordentlicher Student immatrikuliert sind, entfällt die Zweitwohnungssteuer. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass ein Zimmer im Elternhaus keinesfalls einen Erstwohnsitz darstellt. Dies wäre dann lediglich ein Hauptwohnsitz, somit macht die Zweitwohnungssteuer keinen Sinn, da der Student überwiegend in der Zweitwohnung lebt."
Beim Steueramt haben mir alle erzählt, dass es nur so rum gilt, dass ich mein Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden müsste. Dies steht aber ja im genauen Gegensatz dazu, was der Absatz oben besagt.
steht, dass ich zahlen müsste. Allerdings ist dies auch schon knapp 5 Jahre alt.
Die Seriösität der Seiten kann ich nicht einschätzen und es herrscht gerade das Allgemine Problem des gefährlichen Halbwissens aus dem Internet.
Kennt sich jemand mit der Sache gut aus und kann mir sagen, ob ich zahlen muss oder nicht? Wenn nicht: Wie kann ich gegen die Forderung vorgehen?
Als ich heute beim Amt war, hatte keiner wirklich Ahnung von dem Thema. Die haben nur in ihren Ordnern nachgeguckt und mich dann abgespeist.
Vielen Dank im voraus.
PS: Habe gerade auch noch einen Artikel des Focus gefunden, dass ich zahlen muss. Allerdings sind diese Artikel älter, als die ersten beiden Links. (Google Link oben, Suchergebnis ganz unten)
3 Antworten
Ich habe deine links noch nicht gelesen ! Frage dich aber mal , wer denn die ganze Infrastruktur in Jülich bezahlt ! für diejenigen die mit ihrem 1.Wohnsitz dort gemeldet sind wo sie Studieren , diese Stadt bekommt auch eine ganz andere Schlüsselzuweisung vom Land ! und der Student /Inn hat auch das recht eines Bewohners -Anwohners- was soll es denn wenn Gemeinde X 1000 Studenten hat diese aber nicht mehr dort wohnen - diese Gemeinde bekommt noch immer den erhöhten Schlüsselsatz vom Land ist das Gerecht-denke mal nach !
dann müsstest du dein Auto auch in der Gemeinde X Parken - ins Krankenhaus nur in der Gemeinde X fahren -usw.
Du hast doch auf dem Bescheid über die Zweitwohnungssteuer sicher eine Rechtsbehelfsbelehrung gefunden. Wenn die dort angegebene Frist noch nicht abgelaufen ist, lege den Rechtsbehelf ein, der dort angegeben ist. Wenn die Frist schon abgelaufen ist, hast Du keine Chance mehr, dagegen anzugehen.
Die Zweitwohnungssteuer hat übrigens folgenden Hintergrund: Die Kommunen erhalten aus dem Topf des Finanzausgleichs für jeden Einwohner mit Erstwohnsitz bestimmte Beträge, die sie auch für die Infrastruktur verwenden. Diesen Betrag erhält die Gemeinde Deines Erstwohnsitzes bei den Eltern für Dich. Die Gemeinde des Zweitwohnsitzes geht hier leer aus und fordert deshalb zum Ausgleich die Zweitwohnungssteuer. Melde mich dem Erstwohnsitz um, und die Sache ist erledigt.
warum meldest du dich nicht einfach als Erstwohnsitz in Jülich an? dann sparst du dir die ganzen Kosten und den Aufwand