Zweitwohnsitz bei Umzug?
Hallo
mein Freund zieht zu mir. Von München in eine Münchner Wohnung. Seine alte Wohnung behält er noch, um sie in Ruhe auszuräumen und zu renovieren etc. Ist das dann auch wie eine Zweitwohnung zu behandeln (Steuer usw) Lebensmittelpunkt ist die neue Wohnung.
Danke für Antworten.
3 Antworten
Ich würde mich in dem Fall einfach ummelden. Eine Auszugsbestätigung gibt es ja nicht. Nur eine Einzugsbestätigung. Wenn er dort nicht mehr lebt, sondern nur noch die Sachen in den kommenden Wochen rausholt.
Nein Steuern sind nur am 1. Wohnsitz fällig.
Ummelden auf die neue Adresse, denn unter der vorherigen Anschrift wir d je lediglich die Wohnung für den Nachmieter renoviert.
Solch kurze Fristen lösen keine Zweitwohnungssteuer aus.
ja, ist es
Darf ich fragen, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt? Und wenn ja, wo ist die beschrieben?
So sehe ich das auch. Aber er hat Angst, dass eine Steuer fällig wird