Zweitwohnsitz anmelden,obwohl man nicht darin wohnt?

4 Antworten

Ansonsten bliebe mir noch die Bürgschaft,aber das finde ich komplizierter..

Die ist doch überhaupt nicht kompliziert. Das sind nur ganz wenige Sätze im Mietvertrag.

Außerdem kann es sein, dass der Vermieter es komisch findet, wenn Deine Mutter die Wohnung anmietet aber dann nicht einzieht und stattdessen die Tochter einzieht.

Aber muss da nicht noch die Gehaltsauskunft zur Bürgschaft hinzu?

Kann sein, muss aber nicht.

Aber auch wenn Deine Mutter die Wohnung anmietet, kann es sein, dass der Vermieter solche Auskünfte haben will.

Da würde ich auch die Bürgschaft nutzen, das wird dem Vermieter auch lieber sein.

Anmelden muss man sich, wenn man an einem Ort seinen Wohnsitz hat. Nur ein Grundstück oder eine Wohnung zu mieten, verpflichtet nicht dazu, sich zu melden.

Vermieter müssen der Kommune mitteilen, wer bei Ihnen wohnt. Die Kommune schreibt dann irgendwann eine Aufforderung, sich zu melden - es geht hier um Geld, die Kommunen erhalten einen Teil der Lohnsteuer und auch sonst Zuwendungen, die von der Einwohnerzahl abhängig sind. Sobald diese Aufforderung kommt, kann man der Kommune mitteilen, das man die Wohnung nur gemietet hat, dort aber nicht wohnt.

Das erscheint mir nun aufwändiger, als eben ein Schreiben aufzusetzen, wo man die Bürgschaft übernimmt.

freundliche Grüße

Martin

Thinkeful 
Beitragsersteller
 20.05.2013, 11:05

Aber muss da nicht noch die Gehaltsauskunft zur Bürgschaft hinzu?

MosqitoKiller  20.05.2013, 13:09
@Thinkeful

Nur wenn der Vermieter dies verlangt...

Und das kann bei der Aufnahme in den Mietvertrag genauso sein...

MosqitoKiller  20.05.2013, 10:35

Die Meldepflicht für den Vermieter gibt es schon ewig nicht mehr, es gibt nur eine Mitwirkungspflicht...

Nein, das stimmt nicht, niemand muss eine Wohnung, die er mietet, auch bewohnen, und sich dann dort auch nicht melden...

baindl  20.05.2013, 13:06

Nein, das stimmt nicht,

Zweitwohnungssteuer wird fällig

als Zweitwohnsitz anmelden und dafür bezahlen muss.. stimmt das ?

bwhoch2  20.05.2013, 15:49
@baindl

Wenn die Mutter definitiv nicht in der Wohnung wohnt und dies auch belegen kann, braucht sie auch keine Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen.

albatros  21.05.2013, 01:34
@bwhoch2

Eine Zweitwohnung muss bei der Meldestelle angemeldet werden. In der Folge muss sie auch die Zweitwohnungssteuer bezahlen, egal ob sie dort wohnt oder nicht.