Zweitwohnsitz anmelden,obwohl man nicht darin wohnt?
Hallo ihr Lieben.. ich habe meine Traumwohnung gefunden..allerdings habe ich Ansgt,dass ich dem Vermieter nicht solvent genug erscheinen könnte,daher möchte ich meine Mutter gerne als Mitmieter eintragen (Mieterselbstauskunft,es läuft über einen Makler) ,so war es auch als ich unter 18 in eine Wohnung zog.Jetzt meinte sie aber,dass sie die Wohnung dann als Zweitwohnsitz anmelden und dafür bezahlen muss.. stimmt das ? Denn sie wohnt ja dann gar nicht bei mir...steht eben nur als Sicherheit da.. Ansonsten bliebe mir noch die Bürgschaft,aber das finde ich komplizierter..
4 Antworten
Ansonsten bliebe mir noch die Bürgschaft,aber das finde ich komplizierter..
Die ist doch überhaupt nicht kompliziert. Das sind nur ganz wenige Sätze im Mietvertrag.
Außerdem kann es sein, dass der Vermieter es komisch findet, wenn Deine Mutter die Wohnung anmietet aber dann nicht einzieht und stattdessen die Tochter einzieht.
Aber muss da nicht noch die Gehaltsauskunft zur Bürgschaft hinzu?
Kann sein, muss aber nicht.
Aber auch wenn Deine Mutter die Wohnung anmietet, kann es sein, dass der Vermieter solche Auskünfte haben will.
Da würde ich auch die Bürgschaft nutzen, das wird dem Vermieter auch lieber sein.
Anmelden muss man sich, wenn man an einem Ort seinen Wohnsitz hat. Nur ein Grundstück oder eine Wohnung zu mieten, verpflichtet nicht dazu, sich zu melden.
Vermieter müssen der Kommune mitteilen, wer bei Ihnen wohnt. Die Kommune schreibt dann irgendwann eine Aufforderung, sich zu melden - es geht hier um Geld, die Kommunen erhalten einen Teil der Lohnsteuer und auch sonst Zuwendungen, die von der Einwohnerzahl abhängig sind. Sobald diese Aufforderung kommt, kann man der Kommune mitteilen, das man die Wohnung nur gemietet hat, dort aber nicht wohnt.
Das erscheint mir nun aufwändiger, als eben ein Schreiben aufzusetzen, wo man die Bürgschaft übernimmt.
freundliche Grüße
Martin
Nur wenn der Vermieter dies verlangt...
Und das kann bei der Aufnahme in den Mietvertrag genauso sein...
Die Meldepflicht für den Vermieter gibt es schon ewig nicht mehr, es gibt nur eine Mitwirkungspflicht...
Nein, das stimmt nicht, niemand muss eine Wohnung, die er mietet, auch bewohnen, und sich dann dort auch nicht melden...
Nein, das stimmt nicht,
Zweitwohnungssteuer wird fällig
als Zweitwohnsitz anmelden und dafür bezahlen muss.. stimmt das ?
Wenn die Mutter definitiv nicht in der Wohnung wohnt und dies auch belegen kann, braucht sie auch keine Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen.
Eine Zweitwohnung muss bei der Meldestelle angemeldet werden. In der Folge muss sie auch die Zweitwohnungssteuer bezahlen, egal ob sie dort wohnt oder nicht.
Je nachdem, wo Du wohnst. Die Zweitwohnungssteuer gibt es nicht bundesweit in allen Gemeinden
Aber muss da nicht noch die Gehaltsauskunft zur Bürgschaft hinzu?