Muss man 2 Bürgschaften für eine Wohnung ausfüllen?

3 Antworten

  1. Mach keinen Mietvertrag, wo Dein Freund ebenfalls als Mieter drin steht. "Mitmieter" gibt es nicht! Gibt es irgendwann Zoff, bekommt Ihr das nie wieder auseinander. Einer will ausziehen, der andere nicht und eine Kündigung ist nur möglich, wenn beide kündigen, aber dann ist die Wohnung womöglich ganz weg.
  2. Läßt sich das nicht umgehen, sollte jeder, der im Mietvertrag steht, den jeweils anderen von Anfang an bevollmächtigen, dass er die Wohnung auch allein kündigen kann.
  3. Du kannst 10 Bürgschaften beibringen. Zählen werden nur so viele Bürgschaften, die in der Summe 3 Monatsmieten ergeben, also in der Regel nur eine, nämlich die erste nach Datum, die vorgelegt wurde. Es sei denn, die Bürgschaften werden dem Vermieter förmlich aufgedrängt, ohne dass er sie verlangt, was bei Euch aber nicht der Fall ist.
  4. Dein Vater könnte natürlich bürgen, es sei denn, der Vermieter holt sich eine Schufa-Auskunft von ihm. Dann sieht es wohl eher schlecht aus. Die besten Bürgen aus Mietersicht sind die, die gar kein Geld haben, um im Zweifel in Anspruch genommen zu werden.

Eine 2. Bürgschaft ist rechtlich nicht zulässig. Denn eine Bürgschaft gibt eine Sicherheit von 3 Monatsmieten. Eine 2. Bürgschaft würde nochmal zusätzlich eine Sicherheit geben. Man könnte sich ja von beiden bedienen. Nach §551 BGB darf die maximale Absicherung aber nur 3 Monatsmieten sein.

Aus den gleichen Grund das der Vermieter auch nicht zusätzlich noch eine Barkaution nehmen. Denn sonst wäre die Mietsicherheit auch wiederum mehr als 3 Monatsmieten.

Übrigens, wenn ihr beide im Mietvertrag als Vertragspartner steht, dann seid ihr beide Hauptmieter. Das bedeutet, ihr habt beide gesamtschuldnerich die gleichen Pflichten, aber auch die gleichen Rechte. Wenn ihr später mal kündigt, dann geht das also auch wieder nur gemeinsam.

bwhoch2  13.03.2018, 00:53
Wenn ihr später mal kündigt, dann geht das also auch wieder nur gemeinsam.

Bzw. im Streitfall so gut wie gar nicht. Habt Ihr eigentlich vor, zu heiraten? Wenn nein, warum aber dann gemeinsam eine Wohnung mieten, wo beide im Vertrag stehen? So etwas ist fast genauso schwer zu trennen. Überlegt Euch das wirklich gut.

Renick  13.03.2018, 06:49
@bwhoch2
Bzw. im Streitfall so gut wie gar nicht

Ja, deswegen habe ich es in meiner Antwort gleich mit erwähnt obwohl nicht danach gefragt wurde. Aus Mietersicht ist es ungünstig, wenn 2 Vertragspartner sind. Wenn man trotzdem die Wohnung bekommt, soll sich lieber nur einer eintragen lassen.

Eine Bürgschaft reicht aus, mehr darf der Vermieter nicht verlangen. Steht dein Freund nicht im MV und zieht nur mit ein, dann ist es für mich nachvollziehbar, wenn der Vermieter die nicht akzeptieren möchte. Warum sollte sein Vater für dich bürgen? Sie würde zwar ausreichen, aber der Vermieter rechnet sich Ärger aus, wenn ihr euch trennen solltet. Denn wenn dein Freund nicht im Mietvertrag steht - zieht er aus und ist weg. Und dann gibts garantiert Ärger mit der Bürgschaft. Dem will er vorgreifen. (Anders kann ich mir das nicht erklären) Das Dumme ist nur ... er muss euch die Wohnung nicht vermieten.

niedlichemaus12 
Beitragsersteller
 12.03.2018, 21:05

Doch mein Freund steht mit im MV halt als Mitmieter. Bzw MV haben wir ja noch nicht richtig, wir haben ja bis jetzt nur die Auskunft ausgefüllt wo sie ja sehen das wir beide gut verdienen und arbeit haben ..

Ja des mit dem Ärger des dachten wir uns auch schon.

Lotta1965  12.03.2018, 21:11
@niedlichemaus12

Was ist ein Mitmieter? Entweder seid ihr beide Hauptmieter oder eben nur einer von euch und der andere zieht mit ein. So z. B. Die Wohnung wird vermietet an Frau Y und Herrn X. oder Die Wohnung wird vermietet an Frau Y und wird von 2 Personen bezogen. Einziehen wird Herr X......" Damit wäre dein Freund kein Hauptmieter, steht aber im Mietvertrag.

Renick  13.03.2018, 06:46
@niedlichemaus12
wir haben ja bis jetzt nur die Auskunft ausgefüllt

Jetzt ist mir klar, warum von Mitmieter die Rede ist. Das ist in manchen Formularen zur Selbstauskunft unglücklich formuliert, sodass man meinen kann, dass einer der beiden Mieter rechtlich einen anderen Stellenwert hat als der andere. Das ist aber irritierend von den Bezeichnungen her. Wenn 2 im Vertrag stehen, dann sind beide gleichermaßen Hauptmieter.

Vermeidet das, wenn der Vermieter damit einverstanden ist, und lass nur du dich allein in den Vertrag schreiben. Glaub mir, das wird für euch einiges einfacher machen.