Muss man 2 Bürgschaften für eine Wohnung ausfüllen?
Hallo,
und zwar wir, mein Freund und ich, wollen bald in eine eigene gemeinsame Wohnung ziehen. Eigentlich haben wir die Wohnung schon nur jetzt steht ja der ganze Papierzeug an. Wir haben eine Selbstauskunft und eine Bürgschaft ausgefüllt und hin geschickt. So jetzt will aber die Hausverwaltung noch eine 2. Bürgschaft.
Also ich bin Hauptmieterin mein Freund ist Mitmieter. Wir haben bei der ersten Bürgschaft seinen Vster angegeben. Warum wollen Sie dann noch eine von mir. Mein Vater hatte eine Privstinsolvenz gehabt, ist seit 1 Jahr fertig.
Jetzt würde ich gern wissen warum sie eine 2. Bürgschaft brauchen und würde das den auch funktionieren wegen meinem Vater?
ich danke euch schon mal :)
3 Antworten
- Mach keinen Mietvertrag, wo Dein Freund ebenfalls als Mieter drin steht. "Mitmieter" gibt es nicht! Gibt es irgendwann Zoff, bekommt Ihr das nie wieder auseinander. Einer will ausziehen, der andere nicht und eine Kündigung ist nur möglich, wenn beide kündigen, aber dann ist die Wohnung womöglich ganz weg.
- Läßt sich das nicht umgehen, sollte jeder, der im Mietvertrag steht, den jeweils anderen von Anfang an bevollmächtigen, dass er die Wohnung auch allein kündigen kann.
- Du kannst 10 Bürgschaften beibringen. Zählen werden nur so viele Bürgschaften, die in der Summe 3 Monatsmieten ergeben, also in der Regel nur eine, nämlich die erste nach Datum, die vorgelegt wurde. Es sei denn, die Bürgschaften werden dem Vermieter förmlich aufgedrängt, ohne dass er sie verlangt, was bei Euch aber nicht der Fall ist.
- Dein Vater könnte natürlich bürgen, es sei denn, der Vermieter holt sich eine Schufa-Auskunft von ihm. Dann sieht es wohl eher schlecht aus. Die besten Bürgen aus Mietersicht sind die, die gar kein Geld haben, um im Zweifel in Anspruch genommen zu werden.
Eine 2. Bürgschaft ist rechtlich nicht zulässig. Denn eine Bürgschaft gibt eine Sicherheit von 3 Monatsmieten. Eine 2. Bürgschaft würde nochmal zusätzlich eine Sicherheit geben. Man könnte sich ja von beiden bedienen. Nach §551 BGB darf die maximale Absicherung aber nur 3 Monatsmieten sein.
Aus den gleichen Grund das der Vermieter auch nicht zusätzlich noch eine Barkaution nehmen. Denn sonst wäre die Mietsicherheit auch wiederum mehr als 3 Monatsmieten.
Übrigens, wenn ihr beide im Mietvertrag als Vertragspartner steht, dann seid ihr beide Hauptmieter. Das bedeutet, ihr habt beide gesamtschuldnerich die gleichen Pflichten, aber auch die gleichen Rechte. Wenn ihr später mal kündigt, dann geht das also auch wieder nur gemeinsam.
Eine Bürgschaft reicht aus, mehr darf der Vermieter nicht verlangen. Steht dein Freund nicht im MV und zieht nur mit ein, dann ist es für mich nachvollziehbar, wenn der Vermieter die nicht akzeptieren möchte. Warum sollte sein Vater für dich bürgen? Sie würde zwar ausreichen, aber der Vermieter rechnet sich Ärger aus, wenn ihr euch trennen solltet. Denn wenn dein Freund nicht im Mietvertrag steht - zieht er aus und ist weg. Und dann gibts garantiert Ärger mit der Bürgschaft. Dem will er vorgreifen. (Anders kann ich mir das nicht erklären) Das Dumme ist nur ... er muss euch die Wohnung nicht vermieten.