Anzeige/nVerklagen wegen Betrug? Wie ist die Vorgehensweise? beste bekommt stern
also, wie muss man vorgehen wenn man jemanden wegen betrug verklagen wil, ist es pflicht vorher eine anzeige zu stellen oder kann man direkt per gericht ein prozesstermin fordern, ich habe absolut keine ahnung was das angeht, muss die anzeige vorher erst geprüft werden und kann es sein, dass es gar nicht zum prozess kommt, wenn z.b. der staatsanwalt darin eine nichtigkeit sieht?
bei welcher polizei muss ich die anzeige stellen, bei der normalen oder bei der kripo und wie geht es für den beschuldigten dann weiter?
danke im vorraus
12 Antworten
Du kannst bei der nächsten Polizeiwache zunächst Anzeige erstatten. Sinnvoll ist es, gleich alle Beweismittel mitzunehmen, die man so hat.
Die Sache wird dann bei der Polizei geprüft, der Beschuldigte zu dem Vorwurf vernommen. Danach gibt die Polizei die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Diese kann dann das Verfahren wegen Geringfügigkeit ( § 153 StPO ) oder weil die Tat nicht nachzuweisen war ( § 170 II StPO ) einstellen oder Anklage gegen den Beschuldigten erheben. Wie entschieden wird, hängt von den Umständen der Tat und der Person des Täters ab.
Wird von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, kann sie entweder eine Gerichtsverhandlung bei Gericht oder einen Strafbefehl (das ist wie ein Urteil ohne Verhandlung) beim Gericht beantragen. Und dann wird der Beschuldigte bestraft.
Ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten bringt Dir allerdings als Geschädigter Dein Geld nicht zwangsläufig zurück, weil es im Strafverfahren zunächst nur darum geht, den Täter zu bestrafen.
Wenn Du Schadenersatz haben willst, dann mußt Du beim Zivilgericht eine Klage einreichen. Dafür sollte man aber besser einen Rechtsanwalt haben.
Danke allen, hat mir alles sehr geholfen!
Hi Skyfly,
obwohl mir deine Antworten bisher immer gut gefallen, solltest du dich mal mit den Vorschriften zu Verfall und Einziehung beschäftigen.
>> Ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten bringt Dir allerdings als Geschädigter Dein Geld nicht zwangsläufig zurück, weil es im Strafverfahren zunächst nur darum geht, den Täter zu bestrafen.<<
Das Strafrecht lässt nicht nur zu, es fordert geradezu die Rückgewinnungshilfe (Den erlittenen Verlust zurückholen) durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu Gunsten des Geschädigten.
mfG Dabbel
Ich schrieb ja auch nicht, daß es nicht geht. Ich schrieb nur, daß Vorrangiges Ziel des Verfahrens nicht die Befriedigung des Opfers ist und daß in den seltensten Fällen der Geschädigte etwas vom Strafverfahren hat - außer Genugtuung.
Eins vorweg, ich bin kein Rechtsanwalt und gebe keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes. Alle Aussagen stellen persönliche Erfahrungen und/oder aus allgemein zugänglichen Quellen zusammengetragene Informationen dar.
Nun aber zu deinem Anliegen:
Betrug ist eine Straftat und kann somit ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft (StA) angeklagt werden. Hierzu gehst du zur nächsten Polizeidienststelle und erstattest Anzeige bzw. stellst einen Strafantrag. (Die internen Wege bis das dann zum Staatsanwalt kommt weiß ich leider auch nicht.)
Sofern die StA das Verfahren einstellt, kannst du ein Klageerzwingungsverfahren gem. § 172 StPO durchführen.
Möglichkeit 2
Wenn es dir nur darum geht, dein Geld wieder zu bekommen, könntest direkt beim Amtsgericht eine Zivilklage wegen ungerechtfertigter Bereicherung führen und einen Herausgabeanspruch gem. § 812 BGB geltend machen.
Du kannst bei beiden Möglichkeiten auch einen Rechtsanwalt deines Vertauens hinzuziehen.
du kannst eine anzeige bei der polizei machen wegen betrug ,dann wird der beschuldigte vorgeladen und befragt zu der sache ,dann leitet die polizei es zur staatsanwaltschaft weiter und die entscheidet ob es deshalb eine verhandlung gibt ,meist wird es abgewiesen,weil es eine zivilklage ist .du kannst aber auch ´über das gericht gehen und eine zwangsvollstreckung einleiten ,dazu muß ich aber sagen ,das das dann auch für dich relativ teuer wird ca.800 euro
Eins nach dem anderen. Erst Polizei. Dann wird Deine Anzeige aufgenommen und geprüft. Wenn sie berechtigt ist kommt es zu einer Vorladung des Beschuldigten und Zeugenbefragungen. Du solltest einen wichtigen Grund haben, jemanden anzuzeigen.
Du erstattest Anzeige bei der Polizei. Geh einfach zur nächstgelegenen Polizeistation - dort wird man die Anzeige aufnehmen und für die weitere Bearbeitung sorgen.
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Die Polizei wird dann als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft tätig und ermittelt gegen den Beschuldigten. Sollten die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht ergeben, wird die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erheben, sonst wird sie das Verfahren einstellen.
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Kommt es zur Hauptverhandlung und wird dort die Schuld des Angeklagten festgestellt, dann wird er zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie zur Wiedergutmachung dir gegenüber verurteilt werden.
Klasse erklärt. Vor allem der Teil, daß man sein Geld nicht zwangsläufig zurückbekommt. DH dafür von mir.