Zwei Wohnungen zusagen- wie ist das rechtlich gesehen?
Hallo liebe Community,
mein Freund und ich waren am Montag für Wohnungsbesichtigungen in einer Stadt und haben, als wir eine Wohnung gefunden haben, die uns einigermaßen zusagte, dem Mieter Bescheid gegeben, dass wir der Vermieterin eine E-Mail schreiben werden, dass wir die Wohnung gerne nehmen würden. Dies haben wir direkt nach der Besichtigung getan. Zwei Stunden später haben wir jedoch noch eine Wohnung gesehen, die uns besser gefiel. Dieser haben wir gleich zugesagt, da wir dachten, wir könnten der ersten Wohnung ja einfach wieder absagen, da wir bis jetzt nur eine E-Mail an die Vermieterin geschrieben haben. Nun ist es aber so, dass sich die Unterzeichnung des Mietvertrags bei der gewünschten Wohnung als recht kompliziert herausstellt (Der Vermieter fordert Schufa-Auskünfte von uns und von unseren beiden Bürgen, die wir erst bestellen mussten. Sie werden per Post wohl erst in den nächsten Wochen ankommen). Gleichzeitig hat mir die Vermieterin von der ersten Wohnung geschrieben, dass sie die Schufa-Auskünfte für 12€ für uns einholen könnten, was die Unterzeichnung des Mietvertrags natürlich beschleunigen würde, da wir nicht noch mehrere Wochen auf die Schufa-Auskünfte warten müssen. Nun meine Frage: Könnten wir der Vermieterin von der ersten Wohnung einfach zusagen und dem Mieter der zweiten Wohnung, dem wir beim Besichtigungstermin eine Zusage erteilt haben, absagen? Er hat gesagt, dass er alle weiteren Besichtigungstermine absagt, daher erscheint es mir zusätzlich unfair, ihm jetzt abzusagen.
Schonmal im Voraus danke für Euren Rat.
LG
1 Antwort
Im letzten Satz fragst du dich zwar, ob es unfair ist abzusagen. Aber aufgrund der Überschrift seiner Frage möchtest du erst mal wissen, wie es rechtlich ist.
Nun, einen Vertrag kann man auch mündlich schließen und der wäre dann gültig. Aber für den Vertragsschluss reicht es nicht aus zu sagen, man nimmt die Wohnung. Man muss auch alle Bedingungen wissen und akzeptieren. Rechtlich spricht man von einer beidseitigen (!) Willenserklärung, den Vertrag einzugehen.
Stand der Dinge ist aber, dass der Vermieter noch Unterlagen von euch sehen möchte. Das bedeutet, er ist sich über seinen Willen bezüglich des Vertrags noch gar nicht sicher. Es könnte sein, dass er aufgrund der Unterlagen dann zum Entschluss kommt, dass ihr doch nicht geeignet seid. Er hat euch noch keine definitive Zusage gegeben. Aus diesem Grund brauchst du kein schlechtes Gewissen haben, wenn du doch noch absagen möchtest.
Ich hab zu danken für den Stern!
Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!