Zwei mal zahlen für falsch Parken?

7 Antworten

Hallo,

Du hast auf einem Parkplatz geparkt, wo Du hättest nicht dürfen.

Der "Parkwichtel" hat dies gesehen und Dir einen Strafzettel an die Scheibe gehängt.

Er hat dann nach dem erwähnten Zeitpunkt nochmals kontrolliert, ob Du Dein falsch geparktes Auto endlich entfernt hast. Da Du aber immer noch im Parkverbot gestanden bist, hast Du nochmals einen Parkzettel bekommen.

Sei froh, dass er Dich nicht hat abschleppen lassen, dass wäre nämlich als nächstes gekommen und das wäre dann richtig teuer geworden.

Du kannst nicht meinen Dein Auto im Parkverbot abzustellen und dann bekommst Du einen Strafzettel und kannst so lange parken , wie Du möchtest. Da wäre ja jeder so schlau!

Viele Grüsse!

Sei froh, dass es beim zweiten Mal nicht abgeschleppt wurde. Das wäre ein bisschen teurer geworden.

furbo  31.07.2019, 12:37

Warum sollte abgeschleppt werden? Bloßes ordnungswidriges Handeln reicht nicht aus, ein Fahrzeug abzuschleppen.

ronnyarmin  31.07.2019, 12:47
@furbo

Das kommt auf die Behinderung an, zu der leider nichts bekannt ist.

michi57319  31.07.2019, 12:53
@ronnyarmin

Es kann selbstverständlich abgeschleppt werden. Das Problem ist nur, dass der Initiator in Vorkasse gehen muss und sich das Geld vom Verursacher zurückholen muss. Das dauert und kostet zusätzlich Nerven.

furbo  31.07.2019, 12:57
@ronnyarmin

Das ist mir durchaus bewusst. Da es zwar ordnungswidrig geparkt war, aber offensichtlich keine Gefahr darstellte, hätte es auch nach noch mehr Knöllchen nicht abgeschleppt werden dürfen.

furbo  31.07.2019, 13:00
@michi57319

Wenn das Falschparken bussgeldbewehrt ist, dürfte es sich um öffentlichen Verkehrsraum handeln. Das Abschleppen und die Kostenbeitreibung unterliegen gesetzlichen Regelungen, eine Vorkasse des Abschleppers wäre die Ausnahme.

Ja - der höhere Betrag ist jetzt relevant und sogar noch billig.

Mit Behinderung? Da müsste theoretisch direkt ein Abschleppfahrzeug anrocken und das kostet.

boosterready 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 12:30

Ich hatte Glück! Das weiß ich.

Die zweite ist zu zahlen.

Durch die Zeit ist das Bussgeld gestiegen, von 15 auf 30€

Das ist korrekt so.

Lern was draus.

https://www.fr.de/ratgeber/auto/falschparker-duerfen-einmal-kasse-gebeten-werden-11133652.html

boosterready 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 12:30

Hab aufjedenfall draus gelernt, ist mir auch das erste mal passiert. Hat mich nur gewundert warum ich zweimal Post bekomme.

klassiker der am mutterparkplatz oder behinderten parkplatz ist meinstens ein 50 jähriger mann ohne kinder und mit fahrrad drinnen.

die zweite ist zu zahlen die 30 euro da du länger dort gesanden bist,sei froh das sie dich nicht abgeschleppt haben und lern aus deinen fehlern

Smartass67  31.07.2019, 14:01

Jaja Mutterparklplatz. Den gibt es im Gesetz nicht. Du schreibst daher Unsinn.

M2SSD  31.07.2019, 14:02
@Smartass67

ja so ein kinderwagen parkplatz mein ich.

Meistens vor einkaufs geschäften zu finden,wenn du mal selber einkaufen gehen würdest und nicht nur mutti dann wüsstest du das du den unsinn schreibst.Ich habs nur falsch formuliert da ich nicht genau weiß wie der explizite parkplatz heißt.

LG

Smartass67  31.07.2019, 14:11
@M2SSD

Aber die gibt es nur auf Privatgrund weshalb man da auch kein Knöllchen bekommt und gäbe es sie auf öffentlichem Grund, dann bekäme man kein anderes Knöllchen als auf jedem anderen Parkplatz und keinesfalls eines in gleicher Höhe wie auf dem Behindertenparkplatz.