Zwei Gewerbe eine EÜR?
Hi, ihr seid toll, sehr hilfsbereite Leute hier :)
Frage: Person A hat einen "Gewerbeschein" . Nun hat sie ihr Gewerbe erweitert, sprich ein neues Gewerbe auf diesen Gewerbeschein hinzugefügt.(Steuernummer bleibt gleich)
Muss Person A nun EINE EÜR über Einnahmen aus beiden Tätigkeiten machen, oder muss sie ZWEI getrennte machen, da die Tätigkeiten soweit nix miteinander zu tun haben?
2 Antworten
Es ist eine natürliche Person, die gewerblich tätig ist. Also muss sie eine EÜR erstellen.
Hallo SinaaaM,
wenn ich Dich richtig verstehe, dann hat die betreffende Person A das Gewerbe auf dem gleichen Gewerbeschein erweitert. Also hat zu erst nur Kartoffeln verkauft und hat nun ergänzt, dass sie auch Glühbirnen reparieren würde. Beides aber unter dem gleichen Gewerbe?
Wenn ja, dann würde meiner Meinung nach eine EÜR reichen, denn die Person mus nur das Gewerbe abrechnen und ist nicht verpflichtet pro Rubrik eine Abrechnung zu erstellen. Anders würde es aussehen, wenn dafür ein zweites eigenständiges Gewerbe eröffnet wurde. Dann müssten zwei Abrechnungen erstellt werden.
Viele Grüße
DatSchoof
Gern geschehen. Freut mich wenn ich helfen konnte. btw. hält natürlich niemand Person A ab, in der EÜR Unterkonten für die verschiedene Zweige zu führen, also bespielsweise Einnahmen Produkt A und Einnahmen Produkt B
Super Idee - insbesondere, wenn der gewerbesteuerliche Freibetrag überschritten wird. Die Gewerbeanmeldung hat nix, aber auch gar nix mit der Einkomensteuer und/oder der Gewerbesteuer zu tun. Völlig unterschiedliche Rechtsgebiete!!!
Ja, genau so könnte man es sagen. Okay, super vielen Dank!!!