Zwangsversteigerung verhandeln mit Gläubiger?

2 Antworten

Zwischen 70% und 50 % kann der Gläubigervertreter Ihnen im ersten Termin Zugeständnisse, hinsichtlich seiner Bereitschaft den Zuschlag auch unter 7/10el zu erteilen,machen. Über 70 % steht ihm kein Versagungsrecht zu und unter 50 % muß der Zuschlag im ersten Termein von amtswegen versagt werden. In einem zweiten Termin fallen alle Versagungsmöglichkeiten grundsätzlich weg. Da bleibt der Gläubigerbank häufig nur die Einstellung des Verfahrens um Ausfälle zu vermeiden oder sie muß das Objekt laufen lassen..

9robo81 
Beitragsersteller
 13.05.2013, 12:53

Danke schon mal für die schnelle Antwort! Ist es also in solchen Fällen üblich dass man sich noch während der Bieterstunde mit dem gläubiger offen über das zuschlagsgebot verständigen kann?

schelm1  13.05.2013, 13:13
@9robo81

Üblich ist das nicht, gebräuchlich für den ernsthaften Interessenten immer dann, wenn sonst keine Bieter anwesend sind, die mitbieten. Dann können Sie es aber auch getrost auf den 2. Termin ankommen lassen, bei dem dann alle Grenzen gefallen sind, wenn Sie trickreich ein Gebot unter 5/10 abegeben haben und damit die Bietgrenzen für den zweiten Termin zerstört haben. Das beeindruckt übrigens auch den Bankenvertreter, merkt der doch, dass es sich bei Ihnen um einen eiskalten abgezockten Profi handelt.

Ja, das wird tatsächlich recht häufig gemacht. Wahrscheinlich wird der Bankvertreter sogar auf Dich zukommen. Diese Gespräche werden allerdings nicht im Gerichtssaal, sondern auf dem Flur geführt :-)