Zwangsversteigerung verhandeln mit Gläubiger?
Hallo zusammen!
Ich möchte ein Objekt (eigentumswohnung) aus einer zvg erwerben. Nun folgende Frage:
Angenommen ich wäre mit einem gebot zwischen 50-70% der meistbietende. Habe ich während der Bieterstunde noch die Möglichkeit mit dem gläubiger zu klären ob ihm das gebot ausreicht? Nur um eben sicher zu gehen dass er den Zuschlag danach nicht versagen lässt?
Mfg
2 Antworten
Zwischen 70% und 50 % kann der Gläubigervertreter Ihnen im ersten Termin Zugeständnisse, hinsichtlich seiner Bereitschaft den Zuschlag auch unter 7/10el zu erteilen,machen. Über 70 % steht ihm kein Versagungsrecht zu und unter 50 % muß der Zuschlag im ersten Termein von amtswegen versagt werden. In einem zweiten Termin fallen alle Versagungsmöglichkeiten grundsätzlich weg. Da bleibt der Gläubigerbank häufig nur die Einstellung des Verfahrens um Ausfälle zu vermeiden oder sie muß das Objekt laufen lassen..
Üblich ist das nicht, gebräuchlich für den ernsthaften Interessenten immer dann, wenn sonst keine Bieter anwesend sind, die mitbieten. Dann können Sie es aber auch getrost auf den 2. Termin ankommen lassen, bei dem dann alle Grenzen gefallen sind, wenn Sie trickreich ein Gebot unter 5/10 abegeben haben und damit die Bietgrenzen für den zweiten Termin zerstört haben. Das beeindruckt übrigens auch den Bankenvertreter, merkt der doch, dass es sich bei Ihnen um einen eiskalten abgezockten Profi handelt.
Ja, das wird tatsächlich recht häufig gemacht. Wahrscheinlich wird der Bankvertreter sogar auf Dich zukommen. Diese Gespräche werden allerdings nicht im Gerichtssaal, sondern auf dem Flur geführt :-)
Danke schon mal für die schnelle Antwort! Ist es also in solchen Fällen üblich dass man sich noch während der Bieterstunde mit dem gläubiger offen über das zuschlagsgebot verständigen kann?