Zwangsversteigerung 7/10 erreicht, bekommt man dann immer den Zuschlag?
Hallo,
ich habe ein Haus gefunden, welches ich erwerben möchte. Der Erwerb ist nur per Zwangsversteigerung möglich, da der Eigentümer verschwunden ist. Der Termin steht schon fest und ich habe mich ausreichend informiert.
Nun gibt es ja die 7/10 Grenze. Zwischen 5/10 und 7/10 kann die Gläuberbank den Zuschlag verweigern. Wie sieht es aus, wenn ich über 7/10 biete? Erhalte ich dann auf jeden Fall den Zuschlag und bin dann auch Eigentümer oder kann die Gläuberbank dann auch den Zuschlag verweigern.
Die Gläubigerbank besteht natürlich auf den Verkehrswert, sagt auch keinen zu erzielenden Mindestpreis. Sie meinen, dass das Haus nur zu dem Verkehrswert verkauft wird oder nur knapp darunter, ansonsten geht es in die zweite und dritte Versteigerung. Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass man den Verkehrswert erreicht.
6 Antworten
Der Gläubiger, der die Versteigerung betreibt, kann in allen Fällen, also auch wenn die 7/10-Grenze überschritten ist, die "Notbremse ziehen" und das Verfahren nach §30 ZVG einstweilen einstellen. Dann kommt es - auf Antrag des Gläubigers - zu einem weiteren Versteigerungstermin.
Wenn die Jungs von der Bank sagen, daß sie den Verkehrswert erreichen wollen, kann es natürlich sein, daß sie bluffen. Das kommt häufig vor und ist ja das Interessante an Versteigerungen. Es ist immer eine Mischung zwischen Schach und Poker.
Ich würde an Deiner Stelle einfach hingehen, bieten soviel wie Du auszugeben bereit bist und sehen, wie sich die Sache entwickelt. Dabei hast Du ja nichts zu verlieren.
Wie meine Vorredner schon erwähnt haben, vergiß nicht den Bankscheck oder die Bankbürgschaft über die Sicherheitsleistung und Deinen Personalausweis.
Viel Spaß.
Tja, auch Morelle hat es schon deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Bank bestimmt letzlich den Preis. Du solltest keinesfalls mehr bieten, als dir das Haus Wert ist. Lieber auf mehrere Versteigerungstermine gehen und darauf warten, dass die Bank von ihren Preisvorstellungen abrückt.Die Bank könnte das Objekt auch notfalls selbst ersteigern, also in den Eigenbestand nehmen. Das machen Banken aber eher selten. Da die Wertgrenzen im ersten Versteigerungstermin ja beide noch gelten, solltest du versuchen, mit einem Meistgebot unter 7/10 zu bleiben. Dann wird die Bank vermutlich den Zuschlag wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze versagen lassen. Damit sind dan für die künftigen Versteigerungstermine die Wertgrenzen beseitigt, auch die 5/10-Grenze gilt dann nicht mehr und es gibt ein viel breiteres Feld für Preisspekulationen.
Das 7/10tel Gebot kann nicht ausgeschlagen werden. Wenn Du bieten willst, lass Dir auch einen bestätigten LZB-Scheck von Deiner Bank mitgeben, damit Du den Zuschlag auch erhälst. Trotzalledem würde ich aber zumindest mal Erkundigungen über den Alteigentümer in der Nachbarschaft einholen. Das der aufeinmal verschwunden sein soll erscheint mir suspekt. Nur mal gesetzt den Fall der Mann sitzt wegen irgendeinem Delikt im Gefängnis, und steht dann in 10 Jahren vor Deiner Haustüre. Ich würde mich da mehr versuchen abzusichern. Sowas kan einen hohen Stressfaktor haben.
Normalerweise ist die Gläubigerbank schlecht beraten, ein Gebot > 7/10 nicht zu akzeptieren. Natürlich muß im Termin dein Gebot das höchste sein. Bei folgenden Terminen sind die Mindestgebote 5/10 und noch weniger, bis hin zur Unverkäuflichkeit. Äußert sich die Bank im Termin nicht, bist du an der Reihe, der Bank außergerichtlich klar zu machen, daß dein Gebot nur mit geringster Warscheinlichkeit überboten werden wird.
Die Antworten sind nur eingeschränkt richtig. Richtig ist, dass Gebote ab 7/10 nicht zu einer Zuschlagsversagung wegen Nichterreichens der Wertgrenzen führen können. Man muss aber immer wissen, dass der bestrangig betreibende Gläubiger ( hier wohl die Bank) immer Herr des Verfahrens ist und jederzeit, auch nach Schluss der Bietzeit, bis zur Entscheidung über den Zuschlag, die einstweilige Einstellung des Verfahrens ( § 30 ZVG) bewilligen kann. Dann muss das Gericht einstellen und das abgegebene Meistgebot wird gegenstandslos. Das kann die Bank auch dann machen wenn das Gebot 90% oder 100% des Verkehrswerts beträgt, es ist alleine die Preisvorstellung der Bank maßgebend.Dies kann auch in einem zweiten oder dritten Termin passieren und liegt allein im Ermessen der Bank.
Mach dir keine Sorgen um die Zinsen: wenn die Steigen biete einfach weniger. Steigende Zinsen oder Steigende Steuer belasten de facto nicht den Käufer, sondern den Verkäufer.
Vielen Dank für die Antwort. Ja, habe ich mir schon gedacht, dass die Bank das Verfahren jederzeit einstellen kann. Leider sagen mir die nicht den Mindestpreis. Also ich kann nur so bieten, dass ich der Meistbietender bin und mindestens 70% erreiche. Höher, also so einfach nur den höhsten Betrag bieten, den ich bereit bin auszugeben, bringt dann auch nichts. Na dann halt ggf. zur 2. Versteigerung gehen. Ist nur dumm, dass die Zinsen für das Darlehn nun auch steigen. Aber Verkehrswert zahlt wohl keiner für das Objekt, da muss man noch einiges Geld und Arbeit reinstecken. Die Bank kann dann auch die ganzen Gerichtskosten und Zinsausfälle und Zwangsverwalter weiter zahlen. So habe ich mich gut vorbereitet, auch mit der Überweisung 10% geht klar. Auch mit der Finanzierung geht soweit klar.