Zwangseinweisung bei Räumungstermin wer zahlt die Kosten?
Hallo zusammen,
ich hatte heute endlich den lang ersehnten Räumungstermin meiner Mieter die bereits 6 Monate im Mietrückstand sind.
Bei der Räumung teilte des mit anwesende Ordnungsamt dann mit, dass es keinen alternativen Wohnraum gegen die Obdachlosigkeit habe und die Mieter für vorerst drei Monate wieder in die Wohnung zwangseinweisen wird. Sie teilte mir mit, dass sie als Behörde für diese Zeit die Kosten der Miete übernehmen.
Ich hatte allerdings ab morgen schon einen neuen MIetvertrag mit ganz tollen Mietern geschlossen die jetzt selbst quasi auf der Straße stehen.
Was kann ich tun ? Bin ziemlich überfordert :-(
9 Antworten
Ich fürchte da kann wirklich nur ein erfahrener Fachanwalt weiterhelfen.
Als Vermieter ist man irgendwie immer der Dumme. Ich finde Mieterschutz ja auch gut und wichtig aber hierzulande ist das ganze doch sehr unausgewogen.
Deine neuen Mieter können dich auf Schadenersatz verklagen und du kannst das Ordnungsamt verklagen. Dann muß unterm Strich das Ordungsamt die Hotel- und andere Kosten der neuen Mieter übernehmen. Wende dich dringend an einen Anwalt!
Deine neuen Mieter sollen sich vorsorglich obdachlos melden, und dabei die Angelegenheit schildern, damit das Ordnungsamt sieht, was es für einen Mist macht.
Was hat das Ordnungsamt damit zu tun. Der Gerichtvollzieher räumt und übergibt den Schlüssel. Hast du den Schlüssel ist der Mieter raus.
Wurde denn nun "geräumt" oder nicht.
Danach vermiete "neu" und die sollen einziehen. Wer drin sitzt der hat :-)
Bis das Amt die einen Bescheid schickt ist die Sache erledigt.
Ich würde alternativ alle Billighotel, Handwrkerunterkünfte, Jugeherbergen und Pensionen anrufen, ob die was frei haben. Dann kann die Gemeinde da was mieten
Das machen die aber vor der Räumung, nicht "bei der Räumung". Tun die das würde ich denen einfach eine Ersatzunterkunft suchen.
Das man bereits neu vermietet hat dürfte Pech sein. Könnte aber einen Richter veranlassen zu verfügen die "genannte Ersatzunterkunft" zu nehmen.
Ich hatte allerdings ab morgen schon einen neuen MIetvertrag mit ganz tollen Mietern geschlossen die jetzt selbst quasi auf der Straße stehen.
Das hast Du gemacht, obwohl Deine derzeitigen "Mieter" noch nicht raus waren?
Das hast Du auf eigenes Risiko gemacht. Du hast hoch gepokert und verloren. Auf dem Schadensersatz, den die neuen Mieter verlangen, wirst Du daher sitzen bleiben. Hat Dich Dein Anwalt während des Räumungsverfahrens nicht darauf aufmerksam gemacht, dass Dir so etwas passieren kann? Wenn nicht, würde ich den Anwalt auf Schadensersatz verklagen, denn wozu hat man einen?
Wir hatten einen Fall, wo zwar nicht wir gekündigt haben, sondern die Mieter, aber aufgrund der Spannungen waren wir uns am Ende nicht sicher, ob sie überhaupt ausziehen würden. Informationen von dritter Seite konnten wir entnehmen, dass sie bis kurz vor Mietvertragsende noch keine neue Wohnung sicher hatten. Zudem wußten wir nicht, in welchem Zustand wir die Wohnung zurück bekommen werden.
Aus diesem Grund boten wir die Wohnung erst dann wieder zur Vermietung an, als die Mieter raus waren und wir wußten, wie hoch der Renovierungsaufwand sein wird und wie lange es dauert, bis sie wieder bezogen werden kann. 2 Monate Mietausfall mußten wir deswegen hinnehmen, aber das war uns letztlich immer noch lieber, als ein Vertrag mit neuen Mietern, die dann nicht pünktlich einziehen könen.
Oh weh. Tut mir leid für dich, denn jetzt hast du leider ein Problem. Die Behörde darf tatsächlich deine Wohnung beschlagnahmen und den ehemaligen Mieter in die Wohnung einweisen. Dagegen kannst du dich beim ersten mal nicht wehren, erst später, wenn es zu einer erneuten Einweisung nach Zeitablauf der ersten Beschlagnahmung kommt.
Falls du dich mit den neuen Mietern nicht gütlich einigen kannst, dass sie jetzt nicht einziehen können, solltest du einen Anwalt aufsuchen, um weitere Möglichkeiten zu besprechen.
Das mit der Beschagnahmung ist nämlich Ländersache, also die Bundesländer haben dazu zum Teil eigene Bestimmungen. Daher kann das nicht allgemein beantwortet werden.
Ganz einfach. es darf eine Wohnung beschlagnahmen und den Mieter, dem die Obdachlosigkeit droht, dort einweisen.