Zustellungsurkunde wurde mit eingeworfen und nun?
Hallo, habe heute ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten. Jetzt hat der schusselige Postbote die Zustellungsurkunde mit eingeworfen (eigentlich hätte ich die unterschreiben müssen und er hätte die zurück geschickt). Was soll ich jetzt machen? Muss ich überhaupt was machen? Ist ja schließlich nicht mein Fehler. Bleibt das Schreiben trotzdem rechtsgültig? Amtsgericht anrufen und Bescheid sagen, dass ich das Schreiben gekriegt habe? Post anrufen? Oder den Postboten becampen(kommt natürlich nicht in Frage)? Liebe Grüße
6 Antworten
Wenn du den Postboten triffst, gib sie ihm einfach mit. Oder du gehst in eine Filiale, gibst sie dort ab und sagst, was passiert ist.
Bitte lass der Post diese Urkunde irgendwie zukommen (am besten über den Postboten persönlich, aber wenn das nicht geht...). Dieses Dokument ist extrem wichtig und der Postbote kriegt vermutlich sowieso schon einen Mordsärger, wenn die jetzt ganz verloren geht, wäre das ziemlich übel.
Du musst übrigens gar nicht unterschreiben. Das muss nur der Postbote ausfüllen (wem er sie gegeben hat, ob er sie in den Briefkasten geworfen hat,...).
Jeder Mensch macht mal Fehler... ich bin selbst Postbote (neben dem Studium her) und weiß, wie schnell das geht. Wirklich im Briefkasten versenkt habe ich aber zum Glück noch keine Zustellungsurkunde.;-)
Es kann niemand von dir verlangen, den Fehler auszubügeln, weil es ja nicht deiner war. Das ist wirklich deine eigene Entscheidung.
Eine letzte Idee hätte ich noch: Wenn du morgen daheim bist, könntest du einen Zettel an deinen Briefkasten hängen mit der Bitte, kurz zu klingeln. Das wäre aber auch ein kleiner Aufwand für dich. Musst du selbst wissen.:-)
Wäre alles kein Problem, wenn 1. der Postbote eine gewisse Zeitspanne hätte, wann er auftaucht. Das variiert stark. 2. Ich bin tagsüber nicht zu Hause.
Klar macht jeder mal Fehler, aber der gute hat mir schon echt viel Arbeit und Ärger gemacht. Irgendwann muss es auch mal gut sein. :-(
Ach Mensch... Warum muss das denn immer sein. :-/
Wenn du mit dem Schreiben eine negative Meldung erwartest, könntest du pokern und sagen "Post? -Nöö... Nie erhalten..."
Allerdings bist du hier ja bereits damit an die Öffentlichkeit gegangen und so müsstest du sehr abgebrüht sein, das so zu regeln.
Du kannst normal auf das Schreiben reagieren oder abwarten, ob du nochmal eine Zustellung erhältst. Das AG müsste ja irgendwann merken, dass kein RS bei denen ankommt und so schicken die es nochmal.
Es reicht die Bestätigung des Postboten darüber dass er den Brief eingeworfen hat aus, um zu "beweisen", dass der Brief angekommen ist. Durch datum und Uhrzeit auf dem eingeworfenen Brief kann der Empfänger nachweisen wann er den Brief erhalten hat. Dies ist wichtig, falls irgendwelche Fristen einzuhalten sind.
Ist ein Beschluss, mit dem ich einverstanden bin und will das er rechtskräftig ist.
Ich muss gar nicht mehr reagieren, damit ist die Sache ja eigentlich erledigt. Gesetz dem Fall, der Beschluss behält seine rechtskräftigkeit auch ohne die dämliche urkunde.
Ich muss zugeben,ich wurde nichts machen, sie werden schin merken,dass was schiefgelaufen ist und sich dann eben melde. Naturlich kannst du aber anrufen und ihnen bescheid geben, warscheinlich schicken sie es dann direkt nochmal los in der hoffnung,dass es dieses mal funktioniert und beschweren sich ggf bei der post. Immerhin wollen sie einen "beweis" haben,dass es bei dir angekommen ist und das am besten schriftlich.
sobald der brief bei dir in deinem briefkasten Eingeworfen wurde, egal was es für ein brief ist, gilt diser brief als Zugestellt und die frist beginnt mit dem stempel am briefumschlag oder am briefumschlag ist ein datum schriftlich vermerkt, beginnt. einwurfschreiben werden öfters nicht vom briefträger verteilt sondern von einer amtsperson des jeweiligen amtes. also: brief eingeworfen=zugestellt=du hast ihn erhalten , auch wenn du vielleicht im urlaub bis, egal, die frist beginnt mit dem einwerfen, sollte die frist verstreichen weil du ja bsp. nicht da warst und nichts von dem schreiben wusstest, pech gehabt, fist abgelaufen= folgen für dich. so. wenn du jedoch keinen briefkasten hast wo nichts eingeworfen werden kann, so kann dir nichts zugestellt werden und keine frist beginnt zu laufen, oder wenn du wegfährst jemanden beauftragen der nach deiner post sieht und dich im urlaub anruft damit du reagieren kannst,..aber das ist ja auch nicht unbedingt erholung, oder er bringt den brief zum amtsgericht zurück und sagt dem rechtspfleger das du nicht da bist weil da und da, damit die frist nicht zu laufen bedinnt,.. den briefe von gerichten sind in der regel mit fristen versehen auf die man gewungen ist zu reagieren da sonst nachteile . alles gute.
Gute Antwort. Wenn du jetzt noch ein bisschen auf Rechtschreibung und äußere Form geachtet hättest, hättest du auch einen Daumen bekommen...
Lieben Dank. Hierbei geht es um einen Beschluss mit dem ich einverstanden bin. Ich muss darauf gar nicht mehr reagieren und es verstreicht auch keine Frist. Ich habe nur Angst, dass der Beschluss nicht mehr rechtskräftig ist, wenn die Urkunde fehlt oder mir das Gericht, die Kosten einer erneuten Zustellung in Rechnung stellt.
Wenn Du die Zustellungsurkunde nicht an den Postboten zurückgeben willst, dann bewahr sie wenigstens auf. Der Postbote bekommt nämlich über kurz oder lang ein Schreiben des Absenders, wo die Urkunde geblieben ist. Dann muss er bei Dir klingeln und nachfragen. Dann kannst Du sie ihm wenigstens geben - auch wenn Du nicht so gut auf ihn zu sprechen bist.
Na toll... Wenn ich es wenigstens selbst hätee ausfüllen können und ans Gericht schicken können... Der soll ruhig auch endlich mal Ärger kriegen. Baut nur solchen Bockmist hier. Und ich soll jetzt in nen anderen Ort fahren (bei uns gibts keine Post) und denen das hinterhertragen oder am besten noch die Hotline anrufen. Das nervt.