i.A. Unterschreiben unter 18
Hallo Community, ich überlege schon seit längerem, ob ich auf Zetteln die meine Eltern unterschreiben sollen unterschrieben kann, wenn ich ein i.A. davor schreibe. Ja Ich weiß ich brauch dafür den "Auftrag" und das ist ja gut so. z.B. Ich habe einen Zettel bekommen der sehr wichtig ist und der schnell wieder abgegeben werden soll, nun habe ich diesen Zettel vergessen bei meinen Eltern vorzulegen. Darf ich jetzt Zuhause anrufen meinen Eltern sagen was auf dem Zettel so drauf steht und dann unterschreiben mit einem i.A. davor? Wäre ja dann im Auftrag meiner Eltern und somit theoretisch gültig.
PS: Bitte keine Antworten wie vergiss den Zettel doch einfach nicht oder so, denn es geht auch um die zukünftigen Wahlfächer die wir ab der 10. Klasse bekommen und da die Kurse meist sehr voll sind sollte man Rechtzeitig abgeben. In dem Fall wäre so ein i.A. schon ganz nett.
7 Antworten
Die Frage kann dir sicher nur die Schule beantworten. Diese "Zettel" werden von der Schule nämlich nicht zum Spaß verteilt, in der Regel geht es um eine rechtliche Absicherung, wenn etwas von den Eltern (Erziehungsberechtigten) unterschrieben werden soll. Die Unterschrift ist i.d.R notwendig, weil du als unter 18 jähriger diese Entscheidung nicht treffen darfst. Somit bezweifele ich, dass die Schule eine Unterschrift (auch wenn mit Zusatz i.A.) akzeptieren wird. Also bleibt dir nur daran zu denken deien Eltern unterschreiben zu lassen.
Meines bescheidenen wissens muss man 7 oder älter sein und tatsächlich im Auftrag der Person handeln, für die man unterschreibt.
Genau. Im konkreten fall ist es ein Nachweis, dass das schriftstück von den Erziehungsberechtigten gesehen wurde. da hilft dir eine eigene unterschrifzt nichts.
allgemein betrachtet, kannst du aber sehr wohl im auftrag der Eltern ein Paket vom Postboten entgegennehmen und dafür mit i.A. unterschreiben.
Das war ja meine Frage und ich dachte erst diese sei mit 6 antworten, die sagen es ginge nicht beantwortet, aber wenn ich dann wieder ein Kommentar lese welches mir sagt, dass es möglich wäre bin ich wieder beim überlegen. Mein Problem war ja auch dass ich im BGB nur etwas über das Rechtsverhältnis in Firmen gefunden habe, aber leider nichts was mir so weiter hilft.
§165 BGB i.V.m. §106 BGB
Ich würde an deiner Stelle einfach mal bei den Lehrern nachfragen. Wenn du ihnen erklärst, warum deine Eltern erst später unterschreiben können, werden die das sicherlich auch verstehn. Wenn du hingegen nur irgend ein "i.A." auf den Zettel machst und dann behauptest, dass das gelten müsste, würd die Sache sicherlich nicht so einfach ablaufen.
Nein, unter 18 geht das nicht. Das muss eine erziehungsberechtigte Person unterschreiben, sprich in der Regel die Eltern. Über 18 ist es dann kein Problem mehr.
Du könntest die Unterschrift natürlich einfach fälschen, ist aber auch nicht die feine englische Art.
Nein, unter 18 geht das nicht. Das muss eine erziehungsberechtigte Person unterschreiben, sprich in der Regel die Eltern.
Das ist falsch, und das...
Du könntest die Unterschrift natürlich einfach fälschen
... könnte man als Anstiftung zu einer Straftat verstehen... ;-)
Nein natürlich nicht! Du kannst unter 18 für sowas keine rechtsgültige Unterschrift abgeben.
Zum Glück für unsere Gesellschaft ist dieser Kommentar völlig falsch. Es wäre auch fatal, wenn dem so wäre!
die einzige richtige Antwort hier! Auch ein beschränkt geschäftsfähiger kann in Vertretung einer Person handeln. i.A. wäre aber das falsche Kürzel. Diesen benutzt du wenn du Rechtsgeschäfte im Auftrag und im Rahmen einer Vollmacht unternimmst. Das richtige Kürzel wäre wenn dann i.V.
Nichtsdestotrotz dient die Unterschrift auf dem Zettel der Schule dazu, zu überprüfen ob die Eltern Einsicht genommen haben. Die Schule hat überhaupt keine Verpflichtung diese Vertretungsmacht zu akzeptieren, wenn sie darauf bestehen, dass es von den Eltern höchstpersönlich unterzeichnet wird. Es wird dir also nichts bringen.