i.A. Unterschreiben unter 18

7 Antworten

Die Frage kann dir sicher nur die Schule beantworten. Diese "Zettel" werden von der Schule nämlich nicht zum Spaß verteilt, in der Regel geht es um eine rechtliche Absicherung, wenn etwas von den Eltern (Erziehungsberechtigten) unterschrieben werden soll. Die Unterschrift ist i.d.R notwendig, weil du als unter 18 jähriger diese Entscheidung nicht treffen darfst. Somit bezweifele ich, dass die Schule eine Unterschrift (auch wenn mit Zusatz i.A.) akzeptieren wird. Also bleibt dir nur daran zu denken deien Eltern unterschreiben zu lassen.

Meines bescheidenen wissens muss man 7 oder älter sein und tatsächlich im Auftrag der Person handeln, für die man unterschreibt.

CAlbrecht  02.03.2014, 23:06

die einzige richtige Antwort hier! Auch ein beschränkt geschäftsfähiger kann in Vertretung einer Person handeln. i.A. wäre aber das falsche Kürzel. Diesen benutzt du wenn du Rechtsgeschäfte im Auftrag und im Rahmen einer Vollmacht unternimmst. Das richtige Kürzel wäre wenn dann i.V.

Nichtsdestotrotz dient die Unterschrift auf dem Zettel der Schule dazu, zu überprüfen ob die Eltern Einsicht genommen haben. Die Schule hat überhaupt keine Verpflichtung diese Vertretungsmacht zu akzeptieren, wenn sie darauf bestehen, dass es von den Eltern höchstpersönlich unterzeichnet wird. Es wird dir also nichts bringen.

RicWalker  03.03.2014, 17:35
@CAlbrecht

Genau. Im konkreten fall ist es ein Nachweis, dass das schriftstück von den Erziehungsberechtigten gesehen wurde. da hilft dir eine eigene unterschrifzt nichts.

allgemein betrachtet, kannst du aber sehr wohl im auftrag der Eltern ein Paket vom Postboten entgegennehmen und dafür mit i.A. unterschreiben.

Timuser 
Beitragsersteller
 02.03.2014, 23:01

Das war ja meine Frage und ich dachte erst diese sei mit 6 antworten, die sagen es ginge nicht beantwortet, aber wenn ich dann wieder ein Kommentar lese welches mir sagt, dass es möglich wäre bin ich wieder beim überlegen. Mein Problem war ja auch dass ich im BGB nur etwas über das Rechtsverhältnis in Firmen gefunden habe, aber leider nichts was mir so weiter hilft.

CAlbrecht  02.03.2014, 23:07
@Timuser

§165 BGB i.V.m. §106 BGB

Ich würde an deiner Stelle einfach mal bei den Lehrern nachfragen. Wenn du ihnen erklärst, warum deine Eltern erst später unterschreiben können, werden die das sicherlich auch verstehn. Wenn du hingegen nur irgend ein "i.A." auf den Zettel machst und dann behauptest, dass das gelten müsste, würd die Sache sicherlich nicht so einfach ablaufen.

Nein, unter 18 geht das nicht. Das muss eine erziehungsberechtigte Person unterschreiben, sprich in der Regel die Eltern. Über 18 ist es dann kein Problem mehr.

Du könntest die Unterschrift natürlich einfach fälschen, ist aber auch nicht die feine englische Art.

Grinzz  03.03.2014, 00:42
Nein, unter 18 geht das nicht. Das muss eine erziehungsberechtigte Person unterschreiben, sprich in der Regel die Eltern.

Das ist falsch, und das...

Du könntest die Unterschrift natürlich einfach fälschen

... könnte man als Anstiftung zu einer Straftat verstehen... ;-)

Nein natürlich nicht! Du kannst unter 18 für sowas keine rechtsgültige Unterschrift abgeben.

Grinzz  03.03.2014, 00:46

Zum Glück für unsere Gesellschaft ist dieser Kommentar völlig falsch. Es wäre auch fatal, wenn dem so wäre!