Eidesstattliche Versicherung bei Umtausch rechtsgültig
Hallo! Ich habe vor einiger Zeit bei Saturn einen Computer gekauft. Beim Auspacken musste ich zu Hause feststellen, dass dieser eine Delle im Gehäuse hatte. Daraufhin wollte ich ihn natürlich umtauschen, der Schaden war bereits vor dem Öffnen der Verpackung vorhanden und damit durch den Verkäufer verschuldet. Beim Umtausch musste ich allerdings eine Eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass ich den Schaden nicht verursacht habe. Ist dieses Schreiben eine offizielle, rechtsgültige Eidesstattliche Versicherung? Es ist nämlich so, dass ich gerade eine Mieterselbstauskunft ausfülle, auf welcher die Frage zu beantworten ist, ob man in den letzten 5 Jahren eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Nun weiß ich natürlich nicht, ob ich ja oder nein ankreuzen soll, da ich eben nicht weiss, ob die Eidesstattliche Versicherung, die ich bei Saturn abgegeben habe, rechtsgültig ist und überhaupt erwähnenswert.
6 Antworten
Nein, das hat damit nichts zu tun. Die Frage des Vermieters bezieht sich auf die Abgabe einer eV im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungen. Heutzutage gibt es dafür übrigens die Vermögensauskunft
In der Selbstauskunft für den Vermieter geht es um den sog. "Offenbarungseid". Die eidesstattliche Versicherung, daß man kein verwertbares Vermögen oder Einkommen hat, um den Gläubiger zu beriedigen. Da gehts um Bonität. Deine Elektromarkt-Geschichte hat damtit gar nix zu tun. Inwieweit die Eidestattliche Erklärung da Rechtskraft hat, im Falle eines Streites, weiß ich nicht, aber mit der Mitetsache hat das nix zu tun. Kannst du also verneinen.
Damit erklärst du dem Shop, dass du für den Schaden nicht verantwortlich bist. Wird gerne gemacht. Das fällt unter sogenannter versteckter Mangel.
Nein, das ist nicht das Gleiche. Bei der Mieterselbstauskunft ist eine eidesstattliche Versicherung in Bezug auf die Offenlegung seines Vermögens gemeint - die man als Schuldner gegenüber einem (oder mehreren) Gläubigern abgeben musste.
Die eidesstattliche Versicherung bei Saturn ist natürlich rechtsgültig, hat aber mit der Frage in der Mieterselbstauskunft vermutlich nichts zu tun. Die Versicherung gegenüber Saturn bekräftigt nur, dass du die Wahrheit gesagt hast.
In der Mieterselbstauskunft wird nach dem "Offenbarungseid" gefragt.