Ohne Vollmacht mit 21 jährige Schwester reisen

5 Antworten

Reisefreiheit: EU-Bürger finden, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder sich dort aufhalten wollen, ähnliche (politische und rechtliche) Bedingungen vor, wie sie auch für eigene Staatsangehörige gelten, die innerhalb des eigenen Staates reisen oder den Wohnsitz wechseln.

EU-Bürger haben das Recht, auf bloße Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises in jeden beliebigen Mitgliedstaat einzureisen, sich dort aufzuhalten oder niederzulassen: es sind keine weiteren Formalitäten erforderlich! Ist ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten beabsichtigt, muss eine Aufenthaltserlaubnis im betreffenden Land beantragt werden. Die Bewilligung dieser Erlaubnis hängt vom Status des Bürgers ab (Arbeitnehmer oder Selbständiger, Student, Rentner oder Nichterwerbstätiger).

17jährige sind nach deutschen Recht Jugendliche und haben danach ein eingeschränktes eigenes Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei einer Reise in mehrere EU-Länder müßte der Erziehungsberechtigte m. E. hier schon zustimmen.

Dies braucht aber rein rechtlich nirgends in Schriftform mitgeteilt werden. Alles was nicht verboten ist (nämlich die Reise ohne schriftliche Vollmacht) ist im rechtlichen Sinne erlaubt.

Aus praktischen Gründen (Polizeikontrollen) wird aber angeraten, eine solche Vollmacht, auch in ausländischer Sprache, mitzuführen. Rechtlich verpflichtend ist dies aber nicht! Aus www.juraforum.de

Dürfte sich eigentlich erledigt haben, die "grosse" Schwester ist eine Aufsichtsperson; nur wenn alleine gereist wird sind die entsprechenden Regeln einzuhalten.

auf jeden Fall brauchst Du dann schon die Vollmacht Deiner Eltern...

Frag im reisebüro nach / Ruf beim Flughafen an!