Krankschreibung über 6 Wochen → AWO Pflegeheim öffentlicher Dienst?
Hallo,
eine Bekannte von mir ist schwer erkrankt. Sie arbeitet seit 8 Jahren in der Altenpflege/Altenpflegerin (davon 1,3 Jahre bei der AWO, öffentlicher Dienst) Nun hat sie Rückenprobleme. Eine OP wird um umgänglich sein. Ihre größte Sorge ist natürlich, das sie sehr starke finanzielle Einbußen haben wird, denn sie hat bald die 6. Woche rum.
Eine bekannte von ihr aber meinte das sie sich keine Sorgen machen muss, da sie ja im öffentlichen Dienst ist. Da wird nach der 6. Woche ein Lohnausgleich gezahlt, den man beantragen kann/muss (automatisch??) !!??
Wer kennt sich damit aus ? und kann mir dazu genaue Angaben machen ?
5 Antworten
Nach dem Tarifvertrag beispielsweise der AWO in Bayern erhält ein Mitarbeiter, der länger als 6 Wochen erkrankt ist, je nach Betriebszugehörigkeit für einen gewissen Zeitraum einen Krankengeldzuschuss. Bei deiner Bekannten sind das nach 8 Jahren immerhin 18 Monate.
Sie sollte also, sobald sie ihren Krankengeldbescheid hat, bei ihrem Arbeitgeber auf den Krankengeldzuschuss aufmerksam machen.
Normalerweise sollte das eigentlich automatisch funktionieren, aber so etwas wird auch gerne mal übersehen.
So wird zumindest ein Teil der Differenz zwischen dem Krankengeld und dem normalen Netto überbrückt.
Aus Deinem Beitrag geht nicht so klar hervor ob sie jetzt im öffentlichen Dienst ist und vorher bei der AWO war oder umgekehrt (ich vermute ersteres)
Es ist insoweit richtig, daß es im öffentlichen Dienst einen Krankengeldzuschuss gibt (§ 22 TVöD):
Beschäftigungszeit:
- von mehr als 1 Jahr, längstens bis zum Ende der 13. Woche
- von mehr als 3 Jahren, längstens bis zum Ende der 39. Woche
Die 6 Wochen Lohnfortzahlung werden eingerechnet (also z. B. im ersten Fall lediglich 1 Woche lang Zuschuß)
Sollte sie aktuell bei der AWO beschäftigt sein, dann muß sie dort nachfragen - die AWO hat eigene Tarifverträge...
Im öffentlichen Dienst wird wie mir bekannt ist mit Zahlung des Krankengeldes eine Aufstockung auf 100 % des regulären Verdienstes gezahlt. Ob die ein muss ist - hier AWO weiß ich leider nicht. Eine Beantragung jedenfalls nicht, wenn dann automatisch
Wenn ich die Frage richtig verstehe ist die Freundin erst 1,3 Jahre bei der AWO. Die AWO wendet an den öD angelehnte Tarifverträge an. Hier kommt es nun auf das Bundesland an.
http://www.agv-awo.de/downloads/tarifvertraege/tarifvertraege.php
In meinem Bundesland gäbe es den Zuschuss nach § 24 erst nach 3 Jahren Beschäftigungszeit. Die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss, soll jeder für sich selbst interpretieren.
Aus dem TV-L kann ich nur sagen, dass dieser Zuschuss sehr gerne vergessen wird und zumindest in meinem Bereich nicht automatisch bezahlt wird.
Die AWO gehört nicht zum öffentlichen Dienst.