50 Stunden-Woche ohne Nacht-/Feiertagszuschläge bei Burger King?! (Vollzeit)
Hallo Leute,
ich habe ein paar Fragen, die mich beschäftigen und vllt kann mir jemand weiterhelfen.
Ich arbeite seit drei Tagen bei BK (Vollzeit) und habe immer 10-Stunden-Schichten. Ist das normal?! Ich finde es nämlich echt ziemlich anstrengend, immer so lange zu arbeiten und weiß langsam nicht mehr wo mir der Kopf steht. Heute habe ich meine erste Nachtschicht, weshalb ich mal nachgefragt habe, ob es eigentlich Nachtzuschläge/Feiertagszuschläge gibt (da ich auch über Weihnachten arbeiten muss :'( ). Die Schichtleiterin meinte daraufhin, dass es die zwar mal gab, aber jetzt nicht mehr gibt. Die Bekannten, mit denen ich darüber gesprochen habe, meinten allesamt, dass es solche Zuschläge geben MUSS und auch dass eine 50-Stunden Woche nicht in Ordnung ist (und die 'Überstunden' dann evtl nicht bezahlt werden). Kennt sich da jemand aus?
Außerdem wollte ich mal fragen, ob es geht, dort von Vollzeit auf Teilzeit umzusteigen? Wie gesagt, die langen und blöd gelegenen Arbeitszeiten machen mir bereits nach wenigen Tagen zu schaffen, auch wenn die Arbeit an sich ganz okay und die Mitarbeiter ganz nett sind. Mit dem Chef kann ich nicht reden, weil dieser bisher noch nicht in der Filiale war, als ich Schicht hatte.
Vielen Dank schon mal.
3 Antworten
Die Bekannten, mit denen ich darüber gesprochen habe, meinten allesamt, dass es solche Zuschläge geben MUSS
Dann kennen die - im Gegensatz zu uns - wohl deinen Arbeitsvertrag (oder einen evtl. geltenden Tarifvertrag).
''Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.'' [Man beachte das Wort ''oder'' in dem Text.]
http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73354.htm
und auch dass eine 50-Stunden Woche nicht in Ordnung ist
Dauerhaft im Durchschnitt sicher nicht. Wie lange arbeitest du denn jetzt bis zum nächsten Frei?
Außerdem wollte ich mal fragen, ob es geht, dort von Vollzeit auf Teilzeit umzusteigen?
Ist eine Frage der Vereinbarungen. Ansonsten kannst du erst nach einem Zeitraum von 6 Monaten eine Beschäftigung in Teilzeit fordern. Aber auch da gibt es Absagegründe.
... Fortsetzung folgt ...
Ja diese Zuschläge muss es geben, da bist du richtig informiert worden. ob deine arneitszeit änderbar ist musst du mit deinem vorgesetzten besprechen.
So, wie du das beschreibst, ist das nicht rechtens:
Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Im Einzelfall sind vertragliche Änderungen möglich. Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbzG innerhalb eines Monats hergestellt werden.
Wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen oder in Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlußarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen, kann von den obigen Regelungen Abstand genommen werden. Es gilt dann, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschritten werden darf. (§ 14 ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen vor, der allerdings durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) oder Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde im Rahmen des Gesetzes erweitert werden kann. (Wikipedia)
Das ist jetzt "nur" aus einem Wikipedia-Artikel. Geregelt wird das ganze durch das "Arbeitszeitgesetz", das auch im o. a. Artikel die Grundlage bildet. Auch wenn man die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt auf 48 h erhöhen darf, muss diese Zeit auch bezahlt werden (evtl. auch in Freizeit abgegolten werden).