zuschläge für nacht-und extraschichten später bekommen?

3 Antworten

Also für mich stecken dort zwei Fragen drin: 1. Der Zeitpunkt der Zahlung von sogenannten Nebenbezügen. Ja es ist richtig, dass Nebenbezüge zu einem anderen Zeitpunkt abgerechnet werden können, als der Regellohn. Das ist bei mir auch so. Allerdings gibt es hier keine Vorschüsse. Das hängt u.a damit zusammen, dass die geleisteten Schichten ja erst mal erfasst werden müssen und das kann ja erst im Folgemonat erfolgen.
2. Was ist bei einer Überzahlung? Hier ist es meines Wissens durchaus so, dass diese dann in Raten zurück gefordert werden, das hängt wohl auch von der Höhe der Überzahlung ab. Fazit, ,es sieht wohl merkwürdig aus, scheint aber korrekt zu sein.

thlu1  07.01.2015, 13:02

Hier kann ich im Moment keinen Zusammenhang sehen. Arbeitet Ihr denn nach Tarif? Durch die Einführung eines Mindestlohnes kann ja erst mal sich weder das Gehalt noch die Nebenbezüge reduzieren.

papa230776 
Beitragsersteller
 07.01.2015, 09:15

ich arbeite seit vielen jahren in meiner firma und die zuschläge wurden IMMER im folgemonat gezahlt! meine gedanken gehen dahin,dass dass eventuell mit dem mindestlohn zutun haben kann!

Da stimmt irgend etwas nicht. Rechtens ist dass Du das zu erwartende Gehalt / Lohn zum Monatsend bekommst und die eventuellen Zuklagen im nächsten Monat. Was soll das mit dem Vorschuss und den 5 Raten?

papa230776 
Beitragsersteller
 06.01.2015, 16:04

der vorschuß soll meine zuschläge ersetzen von diesem monat und das soll ich in 5 raten abzahlen

Verstehe ich auch nicht ganz.... Klingt sehr komisch. Wenn ich es richtig verstanden habe bekommst du es als Vorschuss und musst es danach zurück zahlen !!?? Dann hast ja umsonst geschafft!!